Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Deffcon am 09. April 2009, 12:23:13

Titel: Fragen über Fragen
Beitrag von: Deffcon am 09. April 2009, 12:23:13
Guten Tag,

Ich wollte mich einmal bei Leuten die mehr wissen erkundigen.
Ich habe nun seit 2 Jahren eine Insolvenz und jetzt habe ich noch 8500€ aufgebrummt bekommen. Da dies Schulden durch einen Betrug waren, fällt es nicht in die Insolvenz hinein. Die müssen also trotz Inso beglichen werden. Ich habe nun eine erzwingung der Ersatzhaftstrafe bekommen. Ersatzweise 270 Tage.
Meine Ärztin kann mir jedoch bescheinigen, dass ich nicht Haftfähig bin.
Weiß jemand was da passiert?
In Falle einer Ratenzahlungsvereinbarung: Wieviel dürfte ich monatlich zahlen, dass es nicht zu einer Schuldnerbevorteilung kommt? Ich bin im Bezug von ALG II und kann deshalb sowieso nicht viel zahlen.

Danke im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Deffcon
Titel: Re: Fragen über Fragen
Beitrag von: paps am 13. April 2009, 18:45:01
Grundsätzlich wäre zu klären, wann die Schulden entstanden sind.
Wurde der Anmeldung als v.b.u.H. widersprochen oder wurde der Vorsatz im Urteil festgestellt?

Wenn Sie nicht haftfähig sind, sollten Sie die Möglichkeit geneinnütziger Abarbeitung prüfen.