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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Fragen über Fragen -> Berücksichtigung besonderer Umstände ?  (Gelesen 1939 mal)

Spliff

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Hallo liebe Forenmitglieder,

ich habe mich hier registriert, da ich meiner Mutter weiterhelfen möchte und ich mir hier sinnvolle Tips erhoffe.
Zum Sachverhalt:

Meine Mutter ist jetzt 62 Jahre alt. Sie ist schwer krank -> 70% Schwerbehindertengrad und "ausgesteuert".
Sie bezieht zur Zeit eine Witwenrente in Höhe von ca. Brutto € 1.350,- /pm. Ihre eigene Rente hat sie noch nicht beantragt obwohl es möglich wäre, da sie a) die Verluste fürchtet wegen noch nicht erreichten Rentenalters und b) weil die Rente eh sehr niedrig ausfallen wird (ca. 500 Euro), da sie wie es früher oft gemacht wurde eine Auszahlung aus der Rente erhalten hat zur Haushaltsgründung. Außerdem fürchtet sie natürlich die Wegpfändung der gesamten Rente.

Verschuldet ist Sie durch einen Erbschaftsstreit (Erbschaft gemacht, wurde später angefochten und sie verlor - Kurzfassung). Schuldenhöhe jenseits der 100.000 Euro.

Netto erhält sie von ihrer Witwenrente ca. € 1.200,- ausbezahlt. Irgendwas mit 32 Euro oder so wird da bereits gepfändet.
Nach Abzug aller Kosten (Miete, Strom, Telefon, Wasser) bleiben ihr € 400,- zum leben. Das ist natürlich wirklich nicht ausreichend. Allein die Aufwände die durch ihre Krankheit entstehen würden das letztlich nahezu aufbrauchen. Unser Staat hat ja dafür gesorgt, dass die Krankenkassen vieles nicht mehr oder nur noch teilweise bezahlen.

Natürlich gebe ich meiner Mutter was ich kann. Aber irgendwann ist bei mir die Grenze auch überschritten. Habe in 2007 gut € 5.000,- an Kosten übernommen.

Ich habe nun meiner Mutter geraten ihre Rente doch jetzt schon zu beantragen und im Anschluss daran die Insolvenz. Das bringt mich zu meinen Fragen:

- wird bei der Insolvenz auf die persönlichen Umstände Rücksicht genommen ? Wie weit kann der Verwalter bzw. das Gericht von den Standardrichtlinien abweichen ?
- kann nur im Bereich der Höhe des zu zahlenden Betrages angepasst werden, oder auch die Dauer der Insolvenz/Wohlverhaltens ?
- Welche Vorgaben gelten für die Mietwohnung bei der Insolvenz ? (Mama lebt jetzt in 2,5R Wohnung ca. 60 m²)
- Gibt es Beratungsstellen, die einem entsprechend der persönlichen Umstände beraten können -> und rentiert sich das ?
- Welche Wege würdet Ihr in welcher Reihenfolge gehen ?


Greetings Ralf
« Letzte Änderung: 26. Januar 2008, 19:26:45 von Spliff »
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ThoFa

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Re: Fragen über Fragen -> Berücksichtigung besonderer Umstände ?
« Antwort #1 am: 27. Januar 2008, 12:13:53 »

Hallo,

- kann nur im Bereich der Höhe des zu zahlenden Betrages angepasst werden, oder auch die Dauer der Insolvenz/Wohlverhaltens ?

Der nicht pfändbare Betrag lässt sich mittels eines begründeten Antrags beim Insolvenzgericht erhöhen. Mehraufwand aufgrund einer Behinderung sehe ich als guten Grund an. Die Länge der Inso oder WVP lässt sich nicht ändern.

- Welche Vorgaben gelten für die Mietwohnung bei der Insolvenz ? (Mama lebt jetzt in 2,5R Wohnung ca. 60 m²)

Gibt keine Vorgaben, Ihre Mutter muss  die Wohnung halt nur bezahlen können.

- Gibt es Beratungsstellen, die einem entsprechend der persönlichen Umstände beraten können -> und rentiert sich das ?

Es gibt die öffentlichen Beratungsstellen, die für den Schuldner kostenlos sind. Über deren Leistung kann man sich streiten. Sie müssen aber mit langen Wartezeiten rechnen.
 
- Welche Wege würdet Ihr in welcher Reihenfolge gehen ?

Kann man so pauschal nicht sagen. Ich würde zunächst die Insolvenz angehen und zeitgleich die Ämter abklappern, ob es aufgrund der Behinderung zusätzliche Leistungen von den Ämtern gibt, sowie prüfen wieviel Verlust bei der vorzeitigen Beantragung der Rente entsteht.

MfG

ThoFa
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