Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Schicksal54 am 15. Juni 2010, 10:33:20

Titel: Fragen über Fragen
Beitrag von: Schicksal54 am 15. Juni 2010, 10:33:20
Hallo,

für aussagefähige Kommentare zu meinen Fragen wäre ich sehr dankbar.

Aus einer früheren langjährigen Ehe habe ich einen großen Schuldenberg, woraufhin ich endlich am Jahresanfang auf Drängen meines jetzigen Lebensgefährten Privatinsolvenz angemeldet habe. Er selbst besitzt ein Haus und verfügt über ein sehr gutes Einkommen von derzeit ca. 4200 € netto. Nun hat er mich gefragt, ob ich ihn heiraten möchte. Ich selbst beziehe derzeit noch bis September ALG I von knapp 800 €.

Nun meine Fragen:
1. Muss mein Lebensgefährte bei einer Heirat für meine Schulden in irgendeiner Form aufkommen? Lt. den mir bekannten Erkenntnissen nicht, aber...

2. Ggf. auch durch sogenannten Barunterhalt, falls ich auch zukünftig keinen Job finde oder krankheitsbedingt keinem nachgehen kann?

3. Dürfen wir die Steuerklasse nach der Heirat von I/I auf III (Ehemann)/IV (Ehefrau) ändern?

4. Dürfen wir bei der Berechnung der Einkommenssteuer zwar keine getrennte Veranlagung, aber eine getrennte Berechnung beantragen, damit ihm zukünftig auch seine jährl. Erstattung verbleibt?

Nun versteht mich bitte nicht falsch, aber mir geht es einzig und allein darum, dass ich nicht will, dass mein jetziger Lebensgefährte in irgendeiner Form durch meine Vergangenheit belastet wird. Ich könnte dies nicht mit meinem Gewissen vereinbaren.

Danke für eure Antworten und viele Grüße!
Titel: Re: Fragen über Fragen
Beitrag von: Fallera am 15. Juni 2010, 10:36:21
Guten Morgen,

1. Nur für Schulden die Sie gemeinsam gemacht haben! Sprich nur für Verträge auf denen Sie beide Unterschrieben haben.

2. Unterhaltsansprüche könnten kommen.

3. Ich denke ja obwohl sie ja in der Insolvenz das höchst mögliche netto erwirtschaften sollten.

4. ist sogar sinnvoll! getrennte veranlagung!
Titel: Re: Fragen über Fragen
Beitrag von: paps am 15. Juni 2010, 19:30:36
zu 4.) Aufteilung der Steuerschuld beantragen (getrennte Berechnung)

zu 2.) Sehr kompliziertes Thema; bei dem Gehaltsunterschied käme m.E.  durchaus ein Ehegattenunterhaltsanspruch in Frage.
         Aber das zu berechnen, .... Malud ev. ?

zu 3.) ja, das ist möglich.
Titel: Re: Fragen über Fragen
Beitrag von: Schicksal54 am 15. Juni 2010, 19:55:22
Danke für die schnelle Antwort.

...Malud ev.? Für was steht diese Abkürzung?

Angenommen ein Ehegattenunterhalt käme in Frage, wäre dieser dann höher als mein Pfändungsfreibetrag? Also ich meine wäre dieser an IV abzuführen? Wenn dem so sein sollte, würde mein Lebensgefährte ja auf diesem Wege meine Schulden tilgen müssen.
Titel: Re: Fragen über Fragen
Beitrag von: Fallera am 16. Juni 2010, 07:38:54
Also Ehegattenunterhalt ist grundsätzlich unpfändbar nach §850b Abs. 1 Nr. 2 ZPO.
In Ausnahmefällen kann gepfändet werden wenn die Vollstreckung in das sonstige Vermögen des Schuldners nicht zu einer Befriedigung des Gläubigers geführt hat oder führen wird. Und die Pfändung muss der Billigkeit entsprechen.

PS: Malud ist ein Mitglied hier im Forum und rechtlich sehr bewandert. Bei rechtlichen Fragen oder Berechnungen ist er sicher ein sehr kompetenter Ansprechpartner.