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Autor Thema: Fragen zu Insolvenz und Insolvenzverfahren  (Gelesen 1621 mal)

Elsterfee

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Fragen zu Insolvenz und Insolvenzverfahren
« am: 23. August 2011, 22:26:06 »

Guten Abend an die anderen Forennutzer!
Ich möchte nicht gleich mit der Tür ins Haus fallen, aber mich plagen doch einige Sorgen zu dem unangenehmen Thema des Insolvenzverfahrens.

Ich habe folgendes Problem:
Das Finanzamt hat vor kurzem die Insolvenz gemeldet.
Wir besitzen ein Haus auf Erbbaurecht.
Und eben dies ist meine Größte Sorge!
-Was bleibt mir davon am Ende eines solchen Insolvenzverfahrens noch?
-Wie kann ich ein solches Verfahren vielleicht doch noch aufhalten?

Ich hoffe auf baldige und rege Antworten zu diesem Thema und wünsche dennoch einen schönen Abend.
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Feuerwald

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Re: Fragen zu Insolvenz und Insolvenzverfahren
« Antwort #1 am: 24. August 2011, 00:26:09 »

Das Finanzamt hat vor kurzem die Insolvenz gemeldet.

- Sie müssen schnell überlegen, ob Sie einen Eigenantrag mit Antrag auf Restschuldbefreiung stellen.


Was bleibt mir davon am Ende eines solchen Insolvenzverfahrens noch?

- Vermögen, das verwertet werden kann, wird verwertet. Wie hoch ist das Eigenheim noch belastet, wie hoch ist der Marktwert?


Wie kann ich ein solches Verfahren vielleicht doch noch aufhalten?

- Eine Rücknahme durch das FA ist nur bis zu Eröffnung möglich. Ohne weitere Angaben ist keine wirkliche nützliche Antwort möglich.


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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

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Elsterfee

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Inolvenzverfahren
« Antwort #2 am: 24. August 2011, 07:43:58 »

Erstmal vielen Dank für die gute Antwort.

Das Eigenheim ist noch mit knapp 60.000 € verschuldet.
Den genauen Marktwert weiß ich leider nicht , ich denkenmal zwischen 150 000 und 200 000 € .
Wir haben das Haus von der  10 Jahren auf Erbbaurecht erworben mit einer Laufzeit von 99 Jahren.
Der Grund wo es draufsteht gehört immer noch der Gemeinde wo ich jährlich 4.800 € Pacht zahlen muß.
In dem Vertrag mit der Gemeinde steht das Sie das Vorkaufsrecht haben wenn es mal verkauft wird und wenn Sie es nicht zurück kaufen dann steht Ihnen ein drittel vom Verkaufspreis zu.
Ich habe große Angst das es soweit kommt da in diesem Haus auch noch meine Mutter und meine Tochter mit Freund wohnt ,wir wissen ja dann alle nicht wie es weiter geht.
Ich fahre heute nochmal ins Finanzamt und hoffe das ich irgentwie was regeln kann.
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