"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Fragen zu Insolvenz und Insolvenzverfahren  (Gelesen 1626 mal)

Elsterfee

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Fragen zu Insolvenz und Insolvenzverfahren
« am: 23. August 2011, 22:26:06 »

Guten Abend an die anderen Forennutzer!
Ich möchte nicht gleich mit der Tür ins Haus fallen, aber mich plagen doch einige Sorgen zu dem unangenehmen Thema des Insolvenzverfahrens.

Ich habe folgendes Problem:
Das Finanzamt hat vor kurzem die Insolvenz gemeldet.
Wir besitzen ein Haus auf Erbbaurecht.
Und eben dies ist meine Größte Sorge!
-Was bleibt mir davon am Ende eines solchen Insolvenzverfahrens noch?
-Wie kann ich ein solches Verfahren vielleicht doch noch aufhalten?

Ich hoffe auf baldige und rege Antworten zu diesem Thema und wünsche dennoch einen schönen Abend.
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Fragen zu Insolvenz und Insolvenzverfahren
« Antwort #1 am: 24. August 2011, 00:26:09 »

Das Finanzamt hat vor kurzem die Insolvenz gemeldet.

- Sie müssen schnell überlegen, ob Sie einen Eigenantrag mit Antrag auf Restschuldbefreiung stellen.


Was bleibt mir davon am Ende eines solchen Insolvenzverfahrens noch?

- Vermögen, das verwertet werden kann, wird verwertet. Wie hoch ist das Eigenheim noch belastet, wie hoch ist der Marktwert?


Wie kann ich ein solches Verfahren vielleicht doch noch aufhalten?

- Eine Rücknahme durch das FA ist nur bis zu Eröffnung möglich. Ohne weitere Angaben ist keine wirkliche nützliche Antwort möglich.


Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Elsterfee

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Inolvenzverfahren
« Antwort #2 am: 24. August 2011, 07:43:58 »

Erstmal vielen Dank für die gute Antwort.

Das Eigenheim ist noch mit knapp 60.000 € verschuldet.
Den genauen Marktwert weiß ich leider nicht , ich denkenmal zwischen 150 000 und 200 000 € .
Wir haben das Haus von der  10 Jahren auf Erbbaurecht erworben mit einer Laufzeit von 99 Jahren.
Der Grund wo es draufsteht gehört immer noch der Gemeinde wo ich jährlich 4.800 € Pacht zahlen muß.
In dem Vertrag mit der Gemeinde steht das Sie das Vorkaufsrecht haben wenn es mal verkauft wird und wenn Sie es nicht zurück kaufen dann steht Ihnen ein drittel vom Verkaufspreis zu.
Ich habe große Angst das es soweit kommt da in diesem Haus auch noch meine Mutter und meine Tochter mit Freund wohnt ,wir wissen ja dann alle nicht wie es weiter geht.
Ich fahre heute nochmal ins Finanzamt und hoffe das ich irgentwie was regeln kann.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz