"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Fragen zu vom Finanzamt geschätzer Steuererklärung...  (Gelesen 2328 mal)

Steinlaus-Weibchen

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4

Hallo zusammen,

seit Freitag ist ja nun mein Insolvenzverfahren eröffnet. Gestern habe ich den Brief vom Amtsgericht bekommen.

Zeitgleich habe ich auch ein Schreiben vom Finanzamt bekommen. Die haben meine Steuererklärung von 2010 geschätzt und jetzt überweisen die mir ein Guthaben von guten 450.- EUR. Das wäre ja schön, wenn ich das behalten könnte. Aber ich glaube ja nicht... :-)

Vielleicht könnt ihr meine Fragen dazu beantworten:

- Der Steuerbescheid ist vom 27.03.2012, der Abrechnungsstichtag ist allerdings der 19.03.2012. Mein Insolvenzverfahren wurde am 23.03.2012 eröffnet. Welches Datum gilt nun?

- Der Steuerbescheid ist nur vorläufig, weil vom Finanzamt geschätzt. Das heißt, ich muß noch eine „echte“ Steuererklärung machen. Keine Ahnung, ob sich hier dann noch ein weiteres Guthaben oder ein Minus ergeben wird. Was passiert dann damit?

- Das Guthaben wird auf das Konto meiner Freundin überwiesen, weil ich 2009 mal eine Abtretung an sie gemacht habe und die Kontonummer wohl noch gespeichert war. Kann das irgendwelchen Ärger geben? Ich wollte die Steuererklärung demnächst eh machen, weil die Treuhänderin das eh sicher verlangt hätte. Nun ist mir das Finanzamt leider zuvor gekommen...

Meine Treuhänderin wollte ich eigentlich diese Woche noch anrufen für einen Erstkontakt. Jetzt bin ich total verunsichert... Hiiiiiilfe... :-)

Vielen Dank und viele Grüße

Steinlaus-Weibchen
Gespeichert
 

hurts

Re: Fragen zu vom Finanzamt geschätzer Steuererklärung...
« Antwort #1 am: 29. März 2012, 12:05:15 »

ups. im falschen Thread gepostet.
« Letzte Änderung: 29. März 2012, 12:09:28 von hurts »
Gespeichert
Regelinsolvenz seit Mitte 2010.
WVP seit Mitte 2012.
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Fragen zu vom Finanzamt geschätzer Steuererklärung...
« Antwort #2 am: 29. März 2012, 21:17:53 »

Da der Geldzugang nach Eröffnung liegen wird, dürfte der Betrag zur Masse gehören.

Wenn die Abtretung ihrer Freundin noch rechtskräftig ist, müßte diese das gegenüber dem IV/TH nachweisen.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Steinlaus-Weibchen

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4
Re: Fragen zu vom Finanzamt geschätzer Steuererklärung...
« Antwort #3 am: 02. April 2012, 12:57:17 »

Hallo Paps,

vielen Dank für Deine Antwort.

Nein, die Abtretung ist nicht mehr rechtskräftig, war nur für einen einmaligen Betrag.

Mal sehen, wie es weitergeht.

Viele Grüße

Steinlaus-Weibchen
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz