Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: bonsai am 12. Februar 2009, 19:08:40
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Hallo
bastel gerade am Antrag--in der Vermögensaufstellung wird auch nach Versicherungen gefragt Haftpflicht Auto privat/Hausrat/priv Krankenversicherung hierbei wird immer ein Wert verlangt bei der Lebensversicherung ist mir klar dass der rückkaufswert eingetragen wird aber bei den anderen??
Haftpflicht:
Hausrat:
priv KV:
danke für die Hilfe
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Diese bilden je keine Vermögenswerte.
Anlage 5f müssen Sie auch nur ausfüllen, wenn es da was zum ausfüllen gibt.