Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: T1980 am 13. August 2010, 14:53:55

Titel: Fragen zum außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren
Beitrag von: T1980 am 13. August 2010, 14:53:55
Hallo,

Ich hätte einige Fragen zum außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren.

Meine Gläubiger haben vor einigen Monaten meinem außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren zu gestimmt bzw. zustimmen müssen (durchs Gericht) und ich konnte die Privatinsolvenz noch verhindern.
Ich konnte meinen Schuldenberg um ca 40% drücken.
Ich habe jetzt auch vom Gericht/Schuldnerberater einen Zahlungsplan für die Nächsten Jahre bekommen.

Soweit so gut. Einiges habe ich aber noch nicht verstanden.

Meine Fragen:
1.
Wäre ich in der Privatinsolvenz dürfte ich doch keine Einseitigen Zahlungen an die Gläubiger tätigen?
Wie sieht es jetzt aus ? Muss ich mich an den Plan halten oder darf ich an einzelnen Gläubigern Einmalzahlungen vornehmen ?

Hintergrund: Ich habe eine Bonuszahlung bekommen und würde gerne meine Schuld bei einigen kleineren Gläubigern komplett tilgen.

2. 
Wenn ich sie tilgen darf. Was muss ich dann bezahlen ? Ist dann die Summe die ich per Ratenzahlung bezahlen muss fällig (also der Schuldenbereinigungsplan) oder könnte es sein, dass sie dann doch die volle Summe verlangen, da es ja eine neue Vereinbarung ist?

Viele Dank im Voraus!!

Thomas




Titel: Re: Fragen zum außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren
Beitrag von: malud am 13. August 2010, 16:51:04
Die Restschuldbefreiung kann einem Schuldner versagt werden, wenn er aus seinem pfändbaren Vermögen Zahlungen an die Insolvenzgläubiger vornimmt (§ 295 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 296 InsO).

Ob Sie außerhalb des Insolvenz-/Restschuldbefreiungsverfahrens Zahlungen an Ihre Gläubiger leisten dürfen, hängt von der Vereinbarung mit Ihren Gläubigern ab. Wenn Ihnen eine Ratenzahlungen mit einer klar definierten Laufzeit eingeräumt wurde, hätte ich keine Bedenken, wenn Sie die Summe sämtlicher Raten sofort zahlen. Klar ist der Fall, wenn Ihnen die Vereinbarung mit Ihren Gläubigern die Möglichkeit von Sonderzahlungen einräumt oder wenn laut Vereinbarung keine Zinsen gezahlt werden müssen.   

 
Titel: Re: Fragen zum außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren
Beitrag von: Jannny am 16. August 2010, 23:49:32
Hallo !

Wenn ich es richtig verstehen, dann bist du NICHT in der Insolvens !?

Wenn dies der Fall ist, darfst du, trotz Bereinigungsplan Zahlungen an einzelne Gläubiger leisten, nätürlich darfst du deine Vereinbarung nicht vernachlässigen ! Meiner Meinung nach, kannst du, wenn du das Insolvensverfahren damit verhindern kannst, eine Quote von 30 % anbieten, damit müsste sich eidentlich jeder Gläubiger zufrieden geben.

100% zu zahlen wäre unnötig, mit Vergleichen kommst du besser weg !

Gruß Jan