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Autor Thema: Fragen zum Insolvenzverfahren  (Gelesen 2520 mal)

ghettoboy

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Fragen zum Insolvenzverfahren
« am: 26. Mai 2010, 13:06:30 »

hallo leute,

ich bin neu hier und muss gleich mal einige fragen stellen, die ihr hoffentlich beantworten könnt!

also erst mal zu uns: ich bin 35 jahre alt, seit nun fünf jahren mit meiner jetzigen frau verheiratet und wir haben einen 15 monate alten sohn! aus meiner 1.ehe habe ich zwar keine kinder jedoch musste ich die gemeinsame etw übernehmen und bis zur geburt meines sohnes unterhalt zahlen! unsere schulden belaufen sich auf ca. 193.000,- € die sich wie folgt aufteilen:

- ca. 133.000,- € für eine etw welches z. zt. vermietet ist (kredit läuft auf mich und meine exfrau)
- ca. 23.000,- € ratenkredit gemeinsam mit meiner jetzigen frau!
- ca. 18.000,- € auto-kredit
- ca. 8.000,- € kreditkarte
- ca. 5.000,- € dispokredit (bei meiner ehemaligen bank)
- ca. 4.000,- € dispokredit (bei der ehemaligen bank meiner frau)
- ca. 2.000,- € diverse andere rückstände

ich bin seit ca. 9 monaten arbeitslos und war davor ca. 7 monate krankgeschrieben. da ich während meiner krankheit schon weniger geld bezogen habe und es noch weniger wurde seit dem ich alg1 beziehe, habe ich anfang des jahres keinen ausweg mehr gesehen und bin nach diversen fehlgeschlagenen versuchen bei einer öffentlichen schuldnerberatung schnell einen termin zu bekommen, bei meinem jetzigen anwalt gelandet, der mir sofort geraten hat in die privatinsolvenz zu gehen. das außergerichtliche einigungsverfahren hat er nun abgeschloßen und ich habe letzte woche die bescheinigung erhalten! nun muß ich nur noch den insolvenzantrag stellen, jedoch habe ich ein wenig angst davor, nach dem ich so einiges darüber erfahren habe. ich muß jedoch schnell handeln, da mir schon 2 vollstreckungsbescheide vorliegen, deshalb dachte ich das ich hier von euch die antworten auf meine folgenden fragen erhalte...

1. ich werde ab dem 07. 06. eine umschulung vom arbeitsamt anfangen! hat das irgendwelche auswirkungen auf die insolvenz???
2. neben dem alg1 (ca. 1500€) erhalte ich vom arbeitsamt noch sozialleistungen von ca. 50€ für fahrtkosten und ein zuschuß von 130€ für die kita meines sohnes! zählen die sozialleistungen auch als normales einkommen und sind somit pfändbar? wenn ja, macht es sinn oder ist es erlaubt die steuerklasse (z. zt. habe ich steuerklasse 3 und meine frau 5) dahingehend zu ändern, das wir beide die steuerklasse 4 hätten? somit würde meine frau mehr verdienen (sie arbeitet als teilzeit angestellte und hat aktuell ein einkommen von ca. 700€) und ich weniger und somit wären unsere einkommen jeweils unter dem pfändbaren einkommen!
3. was muss beim insoantrag als inventar angegeben werden??? (wir besitzen eine xbox, eine stereoanlage, zwei LCD fernseher, ein notebook und ein desktop rechner)
4. können diese gegenstände gepfändet werden??? wenn ja, gibt es irgendeine möglichkeit diese dinge zu behalten??? (ich will nicht meine xbox oder mein notebook weg geben!)
5. darf der insolvenzverwalter kontrollbesuche machen und muß ich ihm einlass gewähren???
6. wie sieht es mit steuerrückerstattungen aus??? ich werde wahrscheinlich für letztes jahr eine erhalten und frage mich ob diese auch gepfändet werden??
7. wir haben uns auf rat des anwalts ein gemeinschaftskonto auf guthabenbasis zugelegt wo unsere einkommen z. zt. eingehen! wird dieses konto gesperrt sobald ich den insoantrag eingereicht habe???
8. wie sieht es generell mit einem konto aus??? dürfen wir dieses neue girokonto auf guthabenbasis behalten??? werden uns die ec-karten weggenommen und somit auch die möglichkeit mit der karte zu bezahlen??? ist onlinebanking weiterhin möglich??? oder muss jetzt jede überweisung mit einem überweisungsschein erfolgen???
9. dürfen wir während der wohlverhaltensphase von dem nicht pfändbaren anteil unseres einkommens auch geld sparen??? z. b. auf einem sparbuch oder geht es nur unter dem kopfkissen???
10. wie sieht es mit größeren anschaffungen wie ein auto aus??? da uns das fahrzeug welches finanziert ist demnächst weggenommen wird, wir aber irgendwann wahrscheinlich ein fahrzeug brauchen werden!!!
11. wie sieht es mir urlaub aus??? dürfen wir während den 6 jahren in urlaub fliegen (sofern wir das geld dafür haben)???
12. wie sieht es mit dem pfändbaren anteil aus? wird er sofort einbehalten oder muss man es überweisen???
13. erfährt der arbeitgeber irgendetwas von der insolvenz??? wenn ja, kann es deshalb zu einer kündigung kommen???
14. ganz aktuell... nach dem vollstreckungsbescheid kommt doch der gerichtsvollzieher? oder? wenn ja, kündigt der sich vorher an oder kommt er einfach vorbei wie es ihm passt??? kann ich das noch umgehen??? (vielleicht durch einreichen des inso-antrags oder so)
15. muß ich dem gerichtsvollzieher einlass gewähren??? oder kann ich ihm sagen das ich inso beantrage und dann geht er???

es gibt noch so viele fragen die ich habe, aber diese hier sind die, die mich z. zt. am meiste beschäftigen!
würde mich über jede antwort freuen und bedanke mich auch schon im voraus dafür!!

viele grüße
serkan
 



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Fallera

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Re: Fragen zum Insolvenzverfahren
« Antwort #1 am: 26. Mai 2010, 13:18:00 »

1. Nein, da Du momentan sowieso arbeitssuchend bist.
2. Sozialleistungen sind nicht Pfändbar. Das mit dem Steuerklassenwechsel würde ich lassen, da du verpflichtet bist das höchst mögliche Nettoeinkommen zu erziehlen während der Insolvenz.
3. Ich würde alles angeben! Evtl. prüft das der TH.
4. Im Zweifelsfall gehören die Dinge nicht Dir sondern Deiner Frau!
5. JA
6. Steuererstattungen im Verfahren gehen voll an den Treuhänder.
7. Davon ist Auszugehen! Ich würde umgehend ein eigenes Konto eröffnen!
8. Generell ist ein Guthabenkonto möglich! Bez. des Inlinebankings kommt es auf die Bank an. EC Karte etc. kommt auch auf die Bank an.
9. Während der WVP JA!
10. Bar kaufen ist kein Problem!
11. Natürlich
12. Der wird normalerweise direkt von Deinem Lohn einbehalten! wie es bei ALG aussieht weiß ich nicht genau.
13. Ja! Oder du klärst mit deinem TH das Du den pfändbaren Anteil direkt überweist und Ihm deine Lohnabrechnungen zukommen lässt. Ein Kündigungsgrund ist das nicht.
14. Einfach den Eröffnungsantrag vorzeigen und gut ist!
15. JA und JA

PS: Wenn der Ratenkredit von Dir und Deiner Frau unterschrieben wurde, wird Die Bank versuchen das Geld von Deiner Frau zu bekommen!
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