Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: VerzweifelteStudentin am 19. Mai 2012, 11:01:33

Titel: Fragen zum Jobwechsel
Beitrag von: VerzweifelteStudentin am 19. Mai 2012, 11:01:33
Hallo,

da ich in ein anderes Bundesland ziehen möchte, werde ich einen Jobwechsel vollziehen müssen.

Bin ungelernt (nur Schulabschluss) und verdiene unterhalb der Pfändungsgrenze (Ausnahme: Ausschüttung von Bonus) bei einem Teilzeitjob.

Wenn ich nun am neuen Wohnort einen Teilzeitjob annehme und weniger verdiene - führt das dann zu Problemen?

Pfändbar ist ja ohnehin nichts, so dass es zu keiner Benachteiligung der Gläubiger kommt.

Kann mir ein Strick daraus gedreht werden bzgl. der RSB, weil ich ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zugunsten eines befristeten aufgebe? Bei einem Jobwechsel muss man ja immer eine Probezeit hinnehmen.

Wie verhält es sich mit der Verpflichtung zur Vollzeitbeschäftigung?

Ich bin noch nicht in der WVP, so dass mich der Treuhänder bisher nicht darauf angesprochen hat. In dem Unternehmen, in dem ich aktuell noch arbeite, werden keine Vollzeitjobs angeboten.

Kann ich von der Verpflichtung zur Vollzeitbeschäftigung freigestellt werden, wenn ich ein ärztliches Attest vorlegen kann, dass mir das aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist? Ich habe auch einen Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung eingereicht und es wird vermutlich ein GdB von 30 oder 40 % festgestellt werden, so dass eine Gleichstellung möglich wäre.

Ich bin total verunsichert und möchte meine RSB nicht gefährden.

Wie verhalte ich mich richtig bzgl. Umzug und Jobwechsel?

Danke.
Titel: Re: Fragen zum Jobwechsel
Beitrag von: Roswitha am 19. Mai 2012, 11:38:22

Hallo Studentin,

als ich wegen meiner Behinderung von 100 % Tätigkeit auf 80 % runterging gab es Theater mit der TH, es herrschte deswegen helle Aufregung bei ihr. Ich war damals noch nicht in der WVP.
Die Sache ging anschließend an das Gericht. Das Gericht schrieb der TH dann sinngemäß, dass man wegen einer Behinderung natürlich weniger arbeiten dürfe bzw. dass meine Behinderung überprüft worden war; die Gesundheit gehe vor. Danach gab es wegen der verminderten Arbeitszeit keine Probleme mehr.

Zur Probezeit kann ich nichts sagen. Aber Du hast ja bestimmt Gründe für den Wechsel in ein anderes Bundesland (wobei ich nicht weiß, ob man für die Insolvenz Gründe braucht); da kommt man um eine neue Arbeitsstelle inkl. Probezeit nicht herum.

LG
Roswitha
Titel: Re: Fragen zum Jobwechsel
Beitrag von: VerzweifelteStudentin am 19. Mai 2012, 20:51:09
Hi,

danke für Deine Antwort. Darf ich fragen, welcher Grad der Behinderung bei Dir festgestellt wurde?

Ich möchte einfach weiterhin Teilzeit arbeiten dürfen. Mehr schaffe ich gesundheitlich nicht.

LG.
Titel: Re: Fragen zum Jobwechsel
Beitrag von: Roswitha am 19. Mai 2012, 22:20:07

30 Grad. Anschließend wurde vom Arbeitsamt Gleichstellung bewilligt.

Nachdem ein Antrag auf Behinderung gestellt worden ist, ist man so zu behandeln, als wäre man behindert - bis ggf. ein Bescheid eintrifft, der das Gegenteil besagt bzw. bis auch der Widerspruch abgelehnt wird.

LG
Roswitha