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Autor Thema: Fragen zum Pfändungsschutzkonto!!!  (Gelesen 2649 mal)

ginihirte

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Fragen zum Pfändungsschutzkonto!!!
« am: 29. Juni 2013, 11:23:28 »

Guten Tag!

Ich bin neu bei euch. Bis jetzt war ich stille Leserin. Aber nun habe ich aus aktuellem Anlass einige Fragen, bei denen ich eure Hilfe brauche.

Kurz zu den Fakten:
Ich bin verheiratet und wir haben ein Kind.
Meine Insolvenz ist seit Mitte Juni 2013 eröffnet. Die von meinem Mann auch.
Der erste Termin beim Treuhänder fand letzte Woche statt.
Mein Girokonto war bis gestern knapp drei Wochen durch die Sparkasse gesperrt. das Konto meines Mannes auch.
Auf dringendes Anraten des Treuhänders haben mein Mann und ich unsere Girokonten vor gut einer Woche jeweils in Pfändungsschutzkonten umgewandelt. Erst nach mehrmaligem Nachfragen und persönlicher Vorsprache gestern wurden die Konten endlich wieder freigegeben. Währe ich gestern nicht persönlich hingegangen, könnten wir immer noch nicht an unser Geld.
Das Problem ist, dass man natürlich einige Fragen zum Pfändungsschutzkonto hat, und die Mitarbeiter bei der Sparkasse die einem einfach nicht beantworten können, oder sogar Falschauskünfte geben, die mich Neuling nur noch mehr verwirren. Derjenige aus der Rechtsabteilung, der für uns zuständig ist, ist für drei Wochen im Urlaub. Für uns Kunden wirklich sehr ärgerlich.
Darum wende ich mich an euch.

Mein Mann und ich verdienen ähnlich und bekommen jeweils zwischen 1340,- und 1380,- ausgezahlt. Nach der Pfändungstabelle sind wir nicht pfändbar. Unser Treuhänder schickt jetzt eine Bescheinigung an die Bank, damit die Freibetragsgrenze bei uns erhöht wird.
Eine Bescheinigung über das Kindergeld für unsere Tochter habe ich bereits bei der Bank abgegeben.

1. Frage
Mein Mann bekommt aber monatlich Spesen ausgezahlt (ca. 250€ - 350€), die vom Betrag her schwanken. Die sind ja nicht pfändbar. Damit kommt er aber über die Freibetragsgrenze. Muss ich den Spesenbericht jeden Monat an den Treuhänder schicken, damit er den Spesenbetrag bei der Sparkasse frei stellen lässt?

2. Frage
Was ist mit dem Kinderkrankengeld, welches ich von der Krankenversicherung bekomme, wenn ich meine Tochter betreuen musste? Ich bekomme ja weniger Gehalt gezahlt, und bekomme es anteilig statt dessen von der Kasse bezahlt. Wird das von der Bank blockiert? Muss ich dafür wieder extra eine Freistellung beantragen? Macht das wieder der Treuhänder?

3. Frage
Ich bekomme von meiner Firma das Weihnachtsgeld in zwei Teilen ausgezahlt. Die erste Hälfte kam jetzt mit der Gehaltszahlung für Juni auf mein Konto. Der pfändbare Anteil wurde noch nicht an den Treuhänder weitergeleitet. Die Firma erfuhr erst nach der Gehaltsauszahlung von der Insolvenz. Ich hatte zwar vorher schon Bescheid gesagt. Aber sie wollten das Schreiben vom Treuhänder abwarten. Was passiert jetzt mit meinem Anteil, was mir trotz Insolvenz vom Weihnachtsgeld zusteht? Es überschreitet ja wieder die Freibetragsgrenze.

4.Frage
Wie ist der Berechnungszeitraum für die Freibetragsgrenze? Die gilt ja immer für einen Monat. Geht das immer vom 1. bis zum 30. eines Monats?
Ich dürfte also vom 1. bis zum 30. eines Monat 1416,11€ verwenden (ab 1.7.2013 ein bisschen mehr). Was ist aber, wenn mein Gehalt am ca. 27. eines Monats auf´s konto kommt? Das muss doch dann in den nächsten Monat mit rübergenommen werden, oder? Da rechne ich für mich eher vom Ende eines Monats bis zum Ende des nächsten Monats.

5. Frage
Dadurch, dass wir beide fast drei Wochen nicht an unsere Konten konnten, waren jetzt bei mir noch ca. 560€ und bei meinem Mann um die 350€ auf dem Konto. Meine Gehaltszahlung und mein anteiliges Weihnachtsgeld ist jetzt ebendfalls eingegangen. Wie rechnet die Bank denn das jetzt? Das ist ja Geld- bis auf das Weihnachtsgeld nur zum Teil, was nicht pfändbar ist, und mir zusteht, aber die Freibetragsgrenze weit übersteigt...

6. Frage
Mein Treuhänder besteht auf das Pfändungsschutzkonto, weil er meint, die Gläubiger können uns nicht mehr pfänden, aber er!!???
Denn meine Schludnerberaterin meinte, dass wir kein Pfändungsschutzkonto brauchen, wenn die Insolvenz eröffnet ist, weil mir im Vollstreckungsschutz sind.
Auch hat man nach §850 Absatz 1 keine Freibetragsgrenze, wenn keine Pfändung auf dem Konto ist!? Bei uns wurde noch nie was gepfändet und wir sind laut tabelle auch nicht pfänbar. Also wozu dann die Freibetragsgrenze?

7. Frage
An wen leitet die Bank das Geld, wenn es über die Grenze hinausgeht? Ein Bankangestellter sagte direkt an die Gläubiger- was ich mir nicht vorstellen kann. Woher will die Bank wissen, welcher Gläubiger wie viel kriegt? Ein anderer sagte, das Geld geht an den Treuhänder. Kann der dann das Geld an mich zurück überweisen, falls die Bank einen Fehler gemacht hat?

Es tut mir leid für den langen Text! Aber jeder erzählt mir was anders. Die Bank so, der Treuhänder so, Die Schuldnerberatung so... da kann man wahnsinnig werden.
Klar muss man sich da erst mal reinfinden. Aber ohne korrekte, wissende Informationen wird das schwierig.


Ich hoffe ich ihr könnt mir fachkundig weiterhelfen.
Vielen Dank!!!

ginihirte


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waldi

Re: Fragen zum Pfändungsschutzkonto!!!
« Antwort #1 am: 29. Juni 2013, 12:31:18 »

Zitat
Mein Treuhänder besteht auf das Pfändungsschutzkonto, weil er meint, die Gläubiger können uns nicht mehr pfänden, aber er!!???
Wie er dies begründet hat, würde mich mal interessieren.
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ginihirte

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Re: Fragen zum Pfändungsschutzkonto!!!
« Antwort #2 am: 29. Juni 2013, 15:14:41 »

Ja, dass möchte ich auch gerne wissen. Klar kann er pfänden was ich laut Gesetzt nicht besitzen darf. Aber laut Tabelle sind wir nicht pfändbar, Kindergeld  und Spesen sind nicht pfändbar. Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld werden in Zukunft direkt von unseren Arbeitsstellen verrechnet und nur der uns zustehende Anteil an uns ausgezahlt.

Also stimmt das, dass wir nicht unbedingt ein Pfändungsschutzkonto brauchen?! Ich meine, wenn der Treuhänder darauf besteht, gut. Aber dann soll er doch bitte dafür sorgen, dass diese Freibetragsgrenze wegfällt, oder?!
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Der_Alte

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Re: Fragen zum Pfändungsschutzkonto!!!
« Antwort #3 am: 29. Juni 2013, 16:24:22 »

Wenn Ihr TH so drauf ist, dann sollten Sie für jede besondere Zahlung, die auf dem Konto eingeht, einen Antrag bei Gericht stellen, dass die Pfändungsgrenze auf dem P-Konto entsprechend angehoben wird. Das Gericht wird sich freuen und vielleicht dem Treuhänder den Tipp geben, seine Meinung zu ändern.
Die Bank kann Ihnen das über die Grenze hinausgehende Geld vom Konto nur auszahlen, wenn es einen entsprechenden Gerichtsbeschluss gibt.
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Insokalle

Re: Fragen zum Pfändungsschutzkonto!!!
« Antwort #4 am: 29. Juni 2013, 16:25:55 »

Zitat
Mein Treuhänder besteht auf das Pfändungsschutzkonto, weil er meint, die Gläubiger können uns nicht mehr pfänden, aber er!!???
Wie er dies begründet hat, würde mich mal interessieren.
Ganz einfach, für ein normales Konto gibt es keinen Pfändungsschutz. Also gehört das Guthaben gem. § 35 InsO im eröffneten Verfahren zur Masse.
Die Bank sperrt nach Eröffnung das Konto und schon geht das Gerenne los wegen Freigabe usw. Die meisten TH belassen den Schuldnern meist ein geringes Guthaben.
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ginihirte

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Re: Fragen zum Pfändungsschutzkonto!!!
« Antwort #5 am: 29. Juni 2013, 16:40:39 »

Wenn Ihr TH so drauf ist, dann sollten Sie für jede besondere Zahlung, die auf dem Konto eingeht, einen Antrag bei Gericht stellen, dass die Pfändungsgrenze auf dem P-Konto entsprechend angehoben wird. Das Gericht wird sich freuen und vielleicht dem Treuhänder den Tipp geben, seine Meinung zu ändern.
Die Bank kann Ihnen das über die Grenze hinausgehende Geld vom Konto nur auszahlen, wenn es einen entsprechenden Gerichtsbeschluss gibt.

Also muss ich den entsprechenden Antrag grundsätzlich nicht bei meinem Treuhänder einreichen, sondern beim Gericht? Und das dann jeden Monat, weil z. B. der Spesenbetrag ja jeden Monat ein anderer ist? Das gleiche gilt dann für das Kinderkrankengeld.

Wer kann mir noch etwas zu dem Berechnungszeitraum für die Freibetragsgrenze sagen- siehe Frage 4.
Und wenn ich es richtig sehe, muss ich also für dieses Geld was sich durch die Sperrung auf unseren Konten angesammelt hat- siehe Frage 5, auch einen Antrag bei Gericht stellen, oder?



« Letzte Änderung: 29. Juni 2013, 16:49:40 von ginihirte »
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Insokalle

Re: Fragen zum Pfändungsschutzkonto!!!
« Antwort #6 am: 29. Juni 2013, 17:04:26 »

Zu den anderen Fragen:

Zu 1:
Es ist an sich nicht Aufgabe des TH, ständig auf dem Konto eingehende Beträge freizugeben. Inzwischen gibt es einige interessante Entscheidungen zum P-Konto.

BGH, Beschluss vom 10.11.2011 - VII ZB 64/10
Ist das Arbeitseinkommen des Schuldners gepfändet, wird daher auf ein Pfändungsschutzkonto des Schuldners vom Arbeitgeber monatlich nur der unpfändbare Betrag überwiesen und weicht dieser ständig in unterschiedlichem Maße von den Sockelbeträgen des § 850k Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 3 ZPO ab, kann das Vollstreckungsgericht den Freibetrag gemäß § 850k Abs. 4 ZPO durch Bezugnahme auf das vom Arbeitgeber monatlich überwiesene pfändungsfreie Arbeitseinkommen festsetzen.

Das bedeutet, Ihr Mann stellt einmal einen entsprechenden Antrag bei Gericht und damit sollte es sich eigentlich erstmal erledigt haben. Ggf. beraten lassen.


Zu 2:
Wenn jmd. bei Gericht eine Freistellung beantragen muss, dann Sie und nicht der TH.
Eine gesonderte Freistellung für Krankengeld brauchen Sie nicht beantragen, weil das P-Konto nicht fragt, woher das eingehende Geld kommt.


Zu 3:
Wenn das nicht mit einem Beschluss aus Frage 1 abgegolten ist, müsste mögl. ein gesonderter Antrag gestellt werden, s. auch BGH. Ggf. noch mal informieren.


Zu 4:
§ 850k hilft diesem sog. Monatsanfangsproblem durch den Übertrag in den Folgemonat.


Zu 5:
Wieso lässt man sich über drei Wochen ein Konto sperren, ohne zu reagieren???? Wovon lebt man in der Zeit?
ME ist das, was über dem Freibetrag liegt weg, d.h. geht an den TH. Vielleicht lässt er aber diesbezüglich mit sich reden.


Zu 6:
s.o.
Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, richten Sie eben ein P-Konto ein.


Zu 7:
Im eröffneten Verfahren geht das pfändbare Vermögen an den TH. Der verteilt nach Abzug der Verfahrenskosten an die Gläubiger.
Bei insolvenzfesten Sicherheiten an dem Vermögen kann das uU anders sein, die müssen beachtet werden.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass ein TH Rücküberweisungen durchführt.

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ginihirte

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Re: Fragen zum Pfändungsschutzkonto!!!
« Antwort #7 am: 29. Juni 2013, 22:57:53 »

Zu den anderen Fragen:

Zu 5:
Wieso lässt man sich über drei Wochen ein Konto sperren, ohne zu reagieren???? Wovon lebt man in der Zeit?
ME ist das, was über dem Freibetrag liegt weg, d.h. geht an den TH. Vielleicht lässt er aber diesbezüglich mit sich reden.


Vielen lieben Dank für die Mühe auf alle meine Fragen einzugehen!

Die Schuldnerberatung hatte uns gesagt, dass mit Einreichung des Insolvenzantrages bei Gericht unsere Konten für eine gute Woche gesperrt werden. Wir hatten deshalb vorsorglich Geld abgehoben. In der zweiten Woche hatten wir die Anträge auf Pfändungsschutzkonten gestellt. Nachdem nach weiteren drei Tagen immer noch alles gesperrt war, haben wir den Treuhänder kontaktiert, welcher dann eine Bescheinigung an die bank geschickt hat. Gleichzeitig habe ich drei Tage lang versucht einen sachkundigen Mitarbeiter von der bank an´s Telefon zu kriegen, um zu erfahren, warum die Konten nicht freigeschaltet werden. Entweder waren sie im Urlaub, hatten keine Ahnung, oder haben uns sogar mit falschen Informationen abgespeist. Ich bin dann früher von der Arbeit gegangen und direkt zur Bank. Der Sachbearbeiter konnte sich auch nicht erklären warum und wieso. Dann ein Anruf bei der Rechtsabteilung, und die Konten waren freigeschaltet. Das ist das was ich zu Beginn meinte- keiner hat so richtig Ahnung, die wo mir richtig Auskunft geben können sind im Urlaub, und man telefoniert und rennt hinterher. Geht man persönlich hin- was sich beruflich bei mir schwer einrichten lässt- funktioniert´s auf einmal... 
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