Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: christina am 30. März 2012, 16:31:43
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hallo zusammen ich bin die chrisie und seit 2 jahren in der pi . Nun habe ich heute einen brief vom gericht bekommen. Schlusstermin ist anfang juni 2012 . Gläubiger haben nun zeit gegen die restschuldbefreiung in einspruch zu gehen . Hierzu eine frage wird jeder gläubiger vom gericht bzw th einzeln angeschrieben und über den schlusstermin und die möglichkeit gegen die restschuldbefreihung in einspruch zu gehen? Oder erfolgt nur eine öffentliche bekanntmachung übers internet? vielen dank für die hilfe
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i.d.R. erfolgt nur die Veröffentlichung.
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super vielen dank! Unter welchen umständen werden die gläubiger den wohl infomiert? Das muss ja wohl vom gericht ausgehen? Der th informiert ja wohl kaum ohne eine vegütung dafür zu bekommen.
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kann mir keiner helfen?
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Ganz einfach: Fragen Sie Ihr Gericht.
Einzelzustellung an die Gläubiger ist meines Wissens nicht vorgesehen. Ich würde aber nicht ausschließen wollen, dass es einige trotzdem machen oder duruch den TH machen lassen.