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Autor Thema: Fragen zum Verhalten von Banken  (Gelesen 1298 mal)

fruehling01

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Fragen zum Verhalten von Banken
« am: 22. Februar 2013, 12:48:09 »

Hallo,

nach Durchsicht des informativen Boards habe ich eine Frage, die evtl. etwas speziell ist.

Ich musste als selbständiger im August 2012 Insolvenz anmelden, die Eröffnung steht allerdings noch aus.
Daraus ist ein Problem entstanden:

Im Jahr 2007 habe ich zusammen mit meiner Frau ein Grundstück gekauft, mit Kaufpreis 49.000 €. 40.000 € davon wurden per Darlehen finanziert. Der Bankier riet uns,eine Grundschuld von 100.000 € einzutragen, um später einen eventuellen Baukredit mit abzudecken. So stimmten wir zu.
Im Jahr 2008 hatten wir die Möglichkeit, eine preisgünstige Eigentumswohnung zu 21.000 € zu erwerben, um sie selbst zu bewohnen. Diese wurde im August 2010 komplett auf meine Frau übertragen.

Im Frühjahr 2012 konnten die Darlehenszahlungen für den Kredit des Grundstücks nicht mehr geleistet werden. Die Bank kündigte daraufhin den Kredit und fordert nun die Restsumme des Darlehens (ca. 30.000 € ) sowie die Grundschuld von 100.000 von mir und gleichzeitig von meiner Frau. Die Bank hat bereits einen Sicherungseintrag in das Grundbuch vornehmen lassen, auf das Grundstück sowie auch auf die Eigentumswohnung meiner Frau.

Ich musste im August 2012 Insolvenzantrag stellen.

Jetzt wurde angekündigt, das Grundstück ( Verkehrswert 49.000 €) sowie die Eigentumswohung meiner Frau (Verkehrwert jetzt 41.000 €) zwangszuversteigern.

Hier stellt sich mir überhaupt die Frage, ob es rechtens ist, dass die Bank die 100.000 € Grundschuld einfordern kann, obwohl diese Summe überhaupt nicht angefordert oder ausgezahlt wurde ?
Dass das Grundstück bei einer Versteigerung locker mehr als die Restsumme des Darlehens von 30.000 € erlösen wird, steht ausser Frage. Weshalb ist es dann rechtens, ebenso für die Eigentumswohnung einer Zwangsversteigerung zu beantragen ?

Ich hoffe, Ihr könnt mir hierbei behilflich sein.

Grüße

Peter
Gespeichert
 
 

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