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Autor Thema: fragen zur erwerbsobliegenheit gemäß § 295 Abs. 1 Nr. 1 InsO  (Gelesen 2690 mal)

VerzweifelteStudentin

  • weiß was
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  • Beiträge: 313

hi,

ich grübel wohl momentan zu viel, aber durch recherche im netz bin ich auf ein weiteres problem gestoßen, was auch hier im forum schon mal diskutiert wurde: die versagung der RSB wegen verletzung der erwerbsobliegenheit.

ich würde gern wissen ab wann die erwerbsobliegenheit gemäß § 295 Abs. 1 Nr. 1 InsO gilt...?

ab verfahrenseröffnung oder erst ab der wohlverhaltensperiode, deren beginn einem ja schriftlich angekündigt wird?

kontrolliert der treuhänder, ob man arbeiten geht und wieviele stunden pro woche (arbeitslos, teilzeit, vollzeit) oder wer macht das?

oder hat man 6 jahre ruhe und muss "nur" befürchten, dass ein gläubiger antrag auf versagung der restschuldbefreiung, wenn die vorbei sind?

muss man sich erst bewerben, wenn der treuhänder einen dazu auffordert?

muss man ohne aufforderung kopien der absagen schicken?

muss man sich bundesweit bewerben oder reicht am wohnort?

ich habe echt angst, dass man mich zwingt meinen unbefristeten teilzeitjob aufzugeben, der im verhältnis zur stundenzahl gut bezahlt ist und immer mal wieder auch pfändbares einkommen bringt.

die situation auf dem arbeitsmarkt ist ja schwierig genug, erst recht ohne qualifikation - ich studiere ja noch!

danke sehr!
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waldi2506

  • Gast
Re: fragen zur erwerbsobliegenheit gemäß § 295 Abs. 1 Nr. 1 InsO
« Antwort #1 am: 08. April 2010, 00:55:48 »

[ERASED]
« Letzte Änderung: 28. April 2010, 15:58:11 von waldi2506 »
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KSC

  • Gast
Re: fragen zur erwerbsobliegenheit gemäß § 295 Abs. 1 Nr. 1 InsO
« Antwort #2 am: 08. April 2010, 17:40:31 »

Mir gehts wie ihr^^ oder noch schlimmer  :lollol:
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waldi2506

  • Gast
Re: fragen zur erwerbsobliegenheit gemäß § 295 Abs. 1 Nr. 1 InsO
« Antwort #3 am: 09. April 2010, 00:42:01 »

[ERASED]
« Letzte Änderung: 28. April 2010, 15:57:57 von waldi2506 »
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KSC

  • Gast
Re: fragen zur erwerbsobliegenheit gemäß § 295 Abs. 1 Nr. 1 InsO
« Antwort #4 am: 09. April 2010, 05:27:21 »

Das sagst so leicht  :? ist viel Geld für mich!

Anfangs war es mir egal, letzte Zeit wird es immer schlimmer.
« Letzte Änderung: 09. April 2010, 05:30:45 von KSC »
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