Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Morphix91 am 09. November 2010, 18:23:52
-
Ja Guten Tag erst einmal.
Ich hätte da mal eine Frage:angenommen wir würden insolvenz beantragen
(momentan selbstständig,würden das Geschäft aber dann natürlich aufgeben)
Ab wieviel € wird,falls mein Vater eine Arbeit findet in den 6 Jahren monatlich gepfändet bzw. ab welchem Gehalt.Wir sind eine 4 köpfige Familie.
Und wie würde das aussehen wenn ich (momentan Schüler)eine Ausbildung anfangen würde bzw. meine mutter einen Nebenjob hätte?
Danke für Antworten
PS:Bin noch neuling auf dem Gebiet^^
-
Hallo!
Schau mal auf der linken Seite unter "Navigation"
Da gibt es eine Pfändungstabelle!
Das Geschäft müsstetIhr nicht zwangsläufig aufgeben, es kann
nach Freigabe durch den IV auch weitergeführt werden!
LG
-
Hallo,
1.) zum Vater: zunächst 3 Unterhaltsberechtigte, also pfändbare Beträge erst ab einem Netto von 1.770,-
2.) Danach auf Antrag 2 wenn Ihre Ausbildungsvergütung oder das Einkommen ihrer Mutter ausreichend ist, sich selbst zu versorgen.
3.) Möglich aber auch nur noch 1 unterhaltsberechtigte wenn Ihre Ausbildungsvergütung und das Einkommen ihrer Mutter ausreichend ist, sich selbst zu versorgen.
Zu 2.) und 3.) ist immer ein Beschluß des Insolvenzgerichtes notwendig.
Müssen Sie und ihre Mutter auch Insolvenz anmelden, scheint bei Ihnen und der Mutter zunächst nichts pfändbar, da die Einkünfte unter 989,- liegen dürften.
-
Hallo
Frage ist, ob Ihr überhaupt Insolvenz anmelden müsst?
Sind alle Möglichkeiten gecheckt worden?
:gruebel:
Gerade bei Selbstständigen ist eine Insolvenz eine komplexe Geschichte, ich höre aus deiner Frage heraus, dass Íhr Euch mit dem Thema Insolvenz noch nicht so recht befasst habt.