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Autor Thema: Fragen zur Insolvenz  (Gelesen 1957 mal)

Schmetterling1984

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Fragen zur Insolvenz
« am: 23. August 2011, 19:07:40 »

Hallo zusammen,
mal wieder ein paar Fragen von mir..

1). Wo kann ich den Insolvenzantrag einsehen. Ich meiner wer hat diesen das Gericht oder IV?
2.) Insolvenzakte. Wer hat diese ich gehe davon aus das das Gericht und der IV eine haben? Stehst dem Schuldner das Recht zu diese einzuesehen?
3.) Schlussbericht / wo verbleibt die Insolvenzakte jetzt? Ich meine geht sie an das Gericht zurück mit sämtlichen UNterlagen oder verbleiben die Unterlagen wie Lohnabrechnungungen ect. beim IV. Und das Gericht fordert sich einzelne Unterlagen an z. B. wenn der Antrag auf Versagung der RSB gestellt wurde???

Vielen Dank!
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Der_Alte

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Re: Fragen zur Insolvenz
« Antwort #1 am: 23. August 2011, 20:57:31 »

Einsichtnahme immer bei Gericht. Die Akte des TH ist seine Akte und enthält natürlich noch mehr Infos, z.B. die Gehaltsabrechnungen. In diese Akten hat der Schuldner keine Einsicht.
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Schmetterling1984

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Re: Fragen zur Insolvenz
« Antwort #2 am: 24. August 2011, 11:38:18 »

Ok das heisst jetzt das die Akte des TH auch bei ihm bleibt auchlusstermin anberaumt wird??? Oder wie verstehe ich das??

vielen dank!
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Der_Alte

  • Gast
Re: Fragen zur Insolvenz
« Antwort #3 am: 24. August 2011, 16:09:49 »

Genau, es gibt zwei Akten.
Die eine gehört dem Treuhänder. Diese Akte muss er führen um seine Aktivitäten zu dokumentieren. Wie lange er sie nach Abschluss des gesamten IV aufbewahren muss hängt von verschiedenen Faktoren ab und ist auch unterschieldlich zwischen Privatinsolvenz und Regelinsolvenz.

Die eigentliche Insolvenzakte führt das Gericht. Darin ist alles dokumentiert, was bei Gericht eingegangen ist. Dazu gehört der Insolvenzantrag, die Insolvenztabelle, das Schlußverzeichnis und so weiter. Diese Akte kann man als Schuldner einsehen. Auch diese Akte wird nach Abschluss des Verfahrens noch einige Jahre aufbewahrt.
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