Hallo liebe Foren Mitglieder
ich bin seit dem 01.08.2011 alleinerziehende Mutter meiner 6 jährigen Tochter. Sprich mein Mann und ich haben uns getrennt.
Mein Mann ist ebenso wie ich in der PI, wir haben beide den gleichen TH. Ich habe den TH über die neue Situation informiert, meine neue Adresse mitgeteilt und eine Freigabe für mein neues Konto sofort erhalten.
Er schrieb mich dann an und fragte wie das mit dem Unterhalt geregelt ist. Zitat:
in der vorbezeichneten Angelegenheit bitten wir um Mitteilung, wie nunmehr
aufgrund Ihrer Trennung von Ihrem Ehemann mit Ihren Unterhaltspflichten
umgegangen werden soll. Gibt es eine Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem
Ehemann bezüglich des Ehegattenunterhaltes? Zahlt Ihr Ehemann
Kindesunterhalt und falls ja, in welcher Höhe? Welche unterhaltsberechtigten
Personen müssen in Zukunft berücksichtigt werden? Wir bitten diese eMail
auch an Ihren Ehemann weiterzuleiten.
Auf Ihre letzte eMail teile ich kurz mit, dass ich derzeit davon ausgehe,
dass noch in diesem Jahr das Hauptverfahren durch Schlussbericht beendigt
werden kann.
Mein Mann hat bisher noch keinen Unterhalt gezahlt. Ich habe daher UHV beantragt und nun kümmert sich die UHV Kasse um das ganze. Muss ich dem TH das mitteilen? Der Unterhalt ist ja nicht für mich, sondern für unser gemeinsames Kind. Sprich sie würde neben Kindergeld dann UHV i.H.v. 180 Euro bekommen. Da kann doch die Unterhaltspflicht nicht weg fallen, oder?
Weiter musste ich aufgrund meiner privaten Situation meine Vollzeit 100 % Stelle auf 87 % kürzen. Da ich einen Fahrtweg von 52 km einen Weg habe und noch dazu im ÖD arbeite und somit zu den Öffnungszeiten an meiner Dienststelle zu sein habe. Da mein Fahrtweg täglich 2 Stunden wäre, würde ich über 10 Stunden von zu Hause weg sein. Leider lässt sich das mit der Betreuung so nicht regeln. Und ehrlich gesagt möchte ich das auch nicht. Für meine Tochter ist es eh schon schwer genug, Vater nicht mehr da, Mama oft am weinen (ich versuche stark zu sein und es nicht zu zeigen, aber Kinder merken mehr als einem lieb ist), neue Wohnung und Umgebung in einer neuen Stadt und dann in zwei Wochen noch Schulanfang bzw. Einschulung.
Im Eröffneten Verfahren müsste ich theoretisch nicht arbeiten, dass weiss ich, aber in der WVP kann er doch nicht von mir verlangen, dass ich wieder 100% arbeiten gehe? Nachweise bezüglich der Betreuungssituation habe ich. Zumal durch die neue Pfändungstabelle bei mir "nur" noch 2 Euro gepfändet werden konnten. Jetzt nichts mehr.
Ich habe mir auch einen Steuerfreibetrag von 146 Euro monatlich eintragen lassen, aufgrund der hohen Werbungskosten. Jetzt habe ich wenigstens etwas davon. Auch das muss ich ihm nicht mitteilen, oder?
Danke für eure Antworten!! :coffee: