Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Pleitegeierlein am 15. Juli 2010, 23:25:19

Titel: Fragen zur Regelinsolvenz
Beitrag von: Pleitegeierlein am 15. Juli 2010, 23:25:19
Erstmal Hallo und vielen Dank dem Erfinder und den Leuten die sich hier Angagieren !!! :thumbup:

ICh war vor cirka 10 Jahren Selbständig und hab daraus jede Menge Schulden ich möchte nun ins Regelinsolvenzverfahren und würde gerne eineiges Wissen
muss man beim Antrag die aktuelle Schuldenhöhe pro Gläubiger eintragen auch wenn der sich seit langer Zeit nicht gemeldet hatt ?
was ist mit Schulden wenn ein Gläubiger nur eine Teilschuld geltend gemacht hatt kann der nach ablauf der Insolvenz dann nochmal kommen und wieder Fordern ?
wäre super wenn jemand das beantworten könnte .
Viele Grüsse und alles gute
Titel: Re: Fragen zur Regelinsolvenz
Beitrag von: paps am 15. Juli 2010, 23:58:04
Wenn Sie vor 10 Jahren Selbständig waren, müssen Sie mehr als 19 Gläubiger haben oder Schulden aus nicht abgeführten Sozialversicherungsanteilen der Arbeitnehmer.
 
Ist die genaue Höhe nicht bekannt, reicht auch ein ca. Wert.

Meldet ein Gläubiger nur Teilbeträge/ oder gar nicht  an, gibt es trotzdem für die Gesamtschuld die RSB.