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Autor Thema: Fragen zur Verbraucherinsolvenz  (Gelesen 1876 mal)

PleiteCGN

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Fragen zur Verbraucherinsolvenz
« am: 12. April 2012, 09:38:48 »

Hallo geehrte Foristen,

zur Grundsituation:
seit Februar 2010 befinde ich mich in der Verbraucherinsolvenz.
Zum Schlußtermin wurden wohl "nur" 102.000 € an Forderungen angemeldet.
Den verlustreichen Verkauf einer Immobilie hat der grösste Gläubiger (ImmoFinanzierung) wohl schon aus seiner Forderung herausgerechnet.
Ich verdiene so wenig, dass die Gläubiger bisher kein Geld von mir gesehen haben.
Meine Nochehefrau hat aus selben Grund "nur" 130.000 € auf der Uhr und ist seit August 2011 in der V-Insolvenz.

Ein naher Verwandter bot mir an 10.000 € anzubieten um mich "rauszukaufen".

Ist das möglich? Das ich also den Gläubigern anbiete 12 % ihrer Forderungssumme zu bezahlen wenn sie ihre Forderung gegen mich fallen lassen.
Wenn möglich, muss ich mich absichern, dass meine Frau dannn nicht mit Forderungen auf mich zukommen kann, weil sie ja weiter gepfändet wird (sie verdient wesentlich mehr)?
Wie wäre diese Absicherung möglich?

Danke für die Antworten.

Grüße aus dem Rheinland,
PleiteCGN
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horst69

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Re: Fragen zur Verbraucherinsolvenz
« Antwort #1 am: 12. April 2012, 17:04:12 »

Generell halte ich 12% für problematisch, aber nicht unmöglich.

Sie müssen von den 10.000 Euronen aber erstmal die kompletten Verfahrenskosten ausgleichen, da könnte die Hälfte schonmal weg sein  :cry:

Was hat Ihre Frau mit Ihrem Verfahren zu tun, gemeinsame Schulden ??

Wenn das der Fall ist, können Sie Ihren "Plan" vergessen, da bei Ihr ja gepfändet wird.

Oder aber Sie müssten mehr € anbieten, mindestens soviel, wie die Gläubiger durch die Pfändung erhalten.

Wenn Sie gemeinsame Schulden haben, können Sie sich nicht absichern, da Sie gesamtschuldnerisch haften.
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horst69

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Re: Fragen zur Verbraucherinsolvenz
« Antwort #2 am: 12. April 2012, 17:04:53 »

Und wenn Ihre Frau wesentlich mehr verdient als Sie, macht es mehr Sinn, Ihre Frau herauszukaufen !!
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PleiteCGN

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Re: Fragen zur Verbraucherinsolvenz
« Antwort #3 am: 13. April 2012, 09:16:01 »

Hallo,

Zitat
Und wenn Ihre Frau wesentlich mehr verdient als Sie, macht es mehr Sinn, Ihre Frau herauszukaufen !!

Aus meiner Sicht nicht, denn es läuft die Scheidung.

Mir geht es auch darum, ob ein "rauskaufen" möglich ist, ohne dass am Ende der Insolvenz meiner Noch-Ehefrau sie von mir die Hälfte des von ihr gepfändeten Einkommens zurück fordern kann.

Ich bin übrigens auch deshalb in der Inso, weil meine Frau auf sie allein laufende Kredite (von vor der Ehe) umgeschuldet hat und ich dann bei den neuen Verträgen mit unterschrieben habe.

Gruß
PleiteCGN
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