Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: luna2005 am 28. April 2010, 22:39:57

Titel: Freiberufler
Beitrag von: luna2005 am 28. April 2010, 22:39:57
Hallo

hab da mal eine Frage.
Werde Insolvenz anmelden. Einen Job im Klassischen Sinne habe ich leider nicht. Nun schreibe ich seit kurzem Texte für ein minihonorar. EWenn im Monat 100 Euro zusammenkommen ist das unheimlich viel.
Gilt das als Nebenjob oder muss ich jetzt schon eine freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt anmelden ?
Bzw. worunter zählt das nun in der Insolvenz?
Ich kann mich ja schlecht als Freiberufler beim Finanzamt melden wenn ich nicht genau weiß ob das so weiter geht. Dann müsste ich das ja erst anmelden um dann statt Verbraucherinsolvenz eine Regelinsolvenz anmelden. Ist echt blöd.
Danke im Vorraus