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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Freiberuflicher Job  (Gelesen 4021 mal)

evidence

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Freiberuflicher Job
« am: 27. Juli 2010, 18:38:46 »

Würde gern als empfehlungsgeber anfangen, habe da früher mal so 100€ im Monat verdient. Ist besser als nichts. Da brauch man bis 400€ kein gewerbeschein, ist also auf Provisionsbasis. Was sagt da der Insolvenzverwalter? Kann sein das ich 3 Monate 0€ habe, und am 4 Monat 500. Das ist dann unterschiedlich.
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kobold04

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Re: Freiberuflicher Job
« Antwort #1 am: 27. Juli 2010, 20:01:44 »

Also, ich arbeite auf Honorarbasis und da wird alles am Jahresende über Gewinn und Verlust berechnet.
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laluna

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Re: Freiberuflicher Job
« Antwort #2 am: 29. Juli 2010, 15:19:00 »

Ich bin freiberufliche Autorin und bekomme pro Quartal eine Abrechnung der verkauften Bücher. Diese Abrechnung schicke ich zu meiner IV und sie berechnet, ob ich was abgeben muss.


Liebe Grüße
Laluna
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lucca_m

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Re: Freiberuflicher Job
« Antwort #3 am: 29. Juli 2010, 19:28:37 »

Das sollten Sie zukünftig sein lassen, laluna.
Der IV - auch wenn er anderer Meinung ist - ist nicht! für die Berechnung des abbzuführenden Betrages bei Selbständigen verantwortlich.
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Feuerfuchs

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Re: Freiberuflicher Job
« Antwort #4 am: 31. August 2012, 12:04:18 »

Zitat
Ich bin freiberufliche Autorin und bekomme pro Quartal eine Abrechnung der verkauften Bücher. Diese Abrechnung schicke ich zu meiner IV und sie berechnet, ob ich was abgeben muss.


Liebe Grüße
Laluna

genau das trifft bei mir auch zu, neben Verdienst aus angestellter Arbeit bekomme ich einen prozentualen Anteil von meinen verkauften Büchern. Leider allerdings in Form einer Jahresabrechnung, sodass dass einmal im Jahr eine größere Summe kommt. Und dann eben den Rest des Jahres nichts mehr. Wie wird das wohl sein, habe ich dann in dem entsprechendem Monat Pech gehabt und bekomme einen Großteil der Summe gepfändet, oder ist eine Umrechnung auf 12 Monate möglich?
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Feuerwald

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Re: Freiberuflicher Job
« Antwort #5 am: 31. August 2012, 12:25:04 »

es kommt zunächst darauf an, ob Sie sich im eröffneten Insolvenzverfahren oder bereits in der sog. Wohlverhaltensphase befinden ?

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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Feuerfuchs

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Re: Freiberuflicher Job
« Antwort #6 am: 31. August 2012, 12:36:28 »

Weder noch,

ich habe vor zwei Tagen den Antrag auf Eröffnung unterschrieben. Es sollte also bald los gehen.
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tomwr

Re: Freiberuflicher Job
« Antwort #7 am: 04. September 2012, 19:20:25 »

Das sollten Sie zukünftig sein lassen, laluna.
Der IV - auch wenn er anderer Meinung ist - ist nicht! für die Berechnung des abbzuführenden Betrages bei Selbständigen verantwortlich.

Man muss da unterscheiden zwischen einer freigegebenen und einer nicht freigegebenen selbständigen Tätigkeit. Und freilich muss er bei einer nicht freigegebenen Tätigkeit berechnen, wieviel dem Schuldner zusteht und wieviel den Gläubigern.

Ohne Freigabeerklärung würde ich solch einer Tätigkeit nicht nachgehen. Kann mir nicht vorstellen, dass dem Schuldner das großartig was bringt (übrig bleibt).
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Feuerfuchs

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Re: Freiberuflicher Job
« Antwort #8 am: 04. September 2012, 19:35:39 »

Zitat
Ohne Freigabeerklärung würde ich solch einer Tätigkeit nicht nachgehen. Kann mir nicht vorstellen, dass dem Schuldner das großartig was bringt (übrig bleibt).

Für zukünftige Tätigkeiten mag das gelten, da hat man es dann ja selbst in der Hand, ob man die Arbeit machen will, auch wenn nichts/nur wenig übrig bleibt. Autoren bekommen aber ja auch die Verkäufe aus der Vergangenheit honoriert- wenn ich heute ein Buch schreibe, erscheint es im Mai und das erste Honorar kommt im März 2014. Mich interessiert sehr, wie das dann gehandhabt wird, an meiner Situation ändert es jedoch erstmal nichts. Die alten Bücher sind ja bereits geschrieben und die Honorare werden weiter fließen. Selbst wenn ich jetzt nicht weiter schreiben würde, löst das das Problem der Jahresabrechnung nicht.
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tomwr

Re: Freiberuflicher Job
« Antwort #9 am: 04. September 2012, 20:54:08 »

Wie wird das wohl sein, habe ich dann in dem entsprechendem Monat Pech gehabt und bekomme einen Großteil der Summe gepfändet, oder ist eine Umrechnung auf 12 Monate möglich?

Also in dem Fall würde ich zu einem entsprechenden Zeitpunkt einen Antrag nach §850i ZPO stellen, das Gericht kann dann einen angemessenen Zeitraum berücksichtigen. Bei extremen Schwankungen bringt der Pfändungsschutz über das P-Konto in dem Fall nichts. Ist natürlich auch die Frage, ob man den Abrechnungszeitraum beim Verlag ändern kann (z.B. monatliche Vorauszahlungen und dann eine Abschlusszahlung am Zeitraumende). Da kenne ich mich aber jetzt nicht aus, weiß nicht ob die Verträge mit den Verlagen das hergeben oder sich sowas vereinbaren lä0t.

Zitat
§ 850i Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte
(1) Werden nicht wiederkehrend zahlbare Vergütungen für persönlich geleistete Arbeiten oder Dienste oder sonstige Einkünfte, die kein Arbeitseinkommen sind, gepfändet, so hat das Gericht dem Schuldner auf Antrag während eines angemessenen Zeitraums so viel zu belassen, als ihm nach freier Schätzung des Gerichts verbleiben würde, wenn sein Einkommen aus laufendem Arbeits- oder Dienstlohn bestünde. Bei der Entscheidung sind die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners, insbesondere seine sonstigen Verdienstmöglichkeiten, frei zu würdigen. Der Antrag des Schuldners ist insoweit abzulehnen, als überwiegende Belange des Gläubigers entgegenstehen.
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Feuerfuchs

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Re: Freiberuflicher Job
« Antwort #10 am: 05. September 2012, 07:19:55 »

Vielen Dank, das hilft mir schonmal weiter.  :thumbup:

Verstehe ich es richtig, dass der TH unter Umständen eine (zusätzlich zum Angestelltenverhältnis) selbständige Tätigkeit freigeben kann, sodass ich damit dann zusätzliche Einnahmen erzielen und behalten (!) darf?
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tomwr

Re: Freiberuflicher Job
« Antwort #11 am: 05. September 2012, 17:33:25 »

Verstehe ich es richtig, dass der TH unter Umständen eine (zusätzlich zum Angestelltenverhältnis) selbständige Tätigkeit freigeben kann, sodass ich damit dann zusätzliche Einnahmen erzielen und behalten (!) darf?

Theoretisch ja - praktisch wird er dafür wahrscheinlich eine Gegenleistung haben wollen. Das nennt sich Ausgleichszahlung. Im Grunde macht der IV sich damit das Leben leichter, in dem er den Schuldner in dem freigegebenen Bereich schalten und walten läßt, keine Risiken eingeht und als Ausgleich eine feste monatliche Zahlung erhält. Das unternehmerische Risiko liegt dann beim Schuldner.

Meiner Meinung nach ist eine nebenberufliche selbständige Tätigkeit (die nur wenig Zusatzeinnahmen erwirtschaftet) während der Dauer des Insolvenzverfahrens nicht unbedingt hilfreich. Mit Ende des Insolvenzverfahrens (während der WVP) sieht die Sache anders aus, da darf dann der Schuldner wieder alles behalten. Naja fast. Voraussetzung ist, dass die abhängige Beschäftigung als ausreichend und angemessen betrachtet werden kann. Das ist ja gerade das Damoklesschwert, das über einem selbständigen Schuldner baumelt.

Betreffend des Antrags nach §850i ZPO muss dieser beim Insolvenzgericht gestellt werden und zwar bevor das Geld auf dem Konto des Schuldners landet. Quasis vorausschauend. Das ist wichtig. Das Insolvenzgericht wird dabei die Zahlung in Relation zu den Einnahmen aus abhängiger Beschäftigung sehen und entsprechend entscheiden. Ich wußte nicht, dass auch eine Angestelltentätigkeit besteht.
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Feuerfuchs

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Re: Freiberuflicher Job
« Antwort #12 am: 06. September 2012, 09:38:41 »

Naja,

ich arbeite 34 Stunden und habe 3 bei mir wohnende Kinder, davon ist eins unter 8 Jahren- ich kann mir nicht vorstellen, dass mir da ein Strick draus gedreht werden kann. Ich würde aufgrund meiner Ausbildung (abgebrochenes Studium) auch mit 40 Stunden, sofern ich so einen Job überhaupt fände, auch nicht mehr verdiene. Ich arbeite schon so viel ich kann...

Ich werde jetzt nur wegen der Insolvenz mein Leben nicht komplett umkrempeln, sondern genau so weiter arbeiten wie bisher. Entweder finde ich Lösungen für meine Jahresabrechnungen oder eben nicht, dann ist eben für 6 Jahre ein Großteil des Geldes weg. Was doof wäre, aber mich nicht umbringt. Alles wird gut.

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