Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: liga68 am 06. Februar 2014, 21:55:38

Titel: Freibetrag P Konto
Beitrag von: liga68 am 06. Februar 2014, 21:55:38
Guten Abend,

habe diese Woche den Antrag auf P Insolvenz gestellt.
Jetz habe ich noch eine Frage zu meinem P Konto.
Aktuell wir per Lohnabtretung bei meinem Arbeitgeber gepfändet.
Auf meinem P Konto liegt eine Pfändung vom Finanzamt mit einem bescheinigten Freibetrag in Höhe von 2023€.Die Gehaltseingänge liegen nach Pfändung allerdings immer über den bescheinigten Freibetrag.
Ich bin 2 Personen gegenüber unterhaltspflichtig.
Meine Ehefrau bezieht derzeit ein eigenes Einkommen in Höhe von ca 620€.
Meine Frage wäre jetzt wer setzt im eröffneten Verfahren die  Freibeträge für das P konto fest der TH oder bleibt es bei den jetzigen Freibetrag den das FA festgelegt hat?
Soweit ich weiß bleibt eine Lohnabtretung für die nächsten 2 Jahre bestehen sodass der Gläubiger glaube ich meine Frau als unterhaltspflichtige Person auf Antrag herausnehmen würde oder macht das der TH oder könnte er dies nur für das P Konto beantragen?