Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: ELISABETH am 12. Juni 2010, 11:09:30

Titel: Freigabe aus Insolvenzmasse
Beitrag von: ELISABETH am 12. Juni 2010, 11:09:30
 :sad:Hallo Forum. Hab heut ein Schreiben von meinem TH bekommen.Lautet in etwa "das Grundstück und anteilig die Wohnung wird aus der Insolvenzmasse freigegeben.Sie haben aus dem pfändungsfreien Einkommen Steuern,Gebühren usw zu entrichten.Die Miete wird an die Hausverwaltung entrichtet" Heisst das ich hab jetzt alles wieder am Hals. Was passiert wenn der Mieter wieder keine Miete zahlt?Der hat noch Mietschulden. Beim vorhergehenden Mieter haben wir sogar übers Gericht gepfändet,aber wo nix ist...... Ich bin doch in der Insolvenz durch diesen ganzen Mist. Jetzt hab ich sechs Jahre Verfahren mit allem Drum und dran und hab hinterher die gleiche Position wie vorher. Besteht keine Möglichkeit irgendwie zurückzutreten über den Anwalt oder so? Der Tag ist heut wieder gelaufen.  Vilene Dank für eine Antwort und ein schönes WE..
Titel: Re: Freigabe aus Insolvenzmasse
Beitrag von: paps am 12. Juni 2010, 17:11:22
Die Abgaben sind aus der Miete zu entrichten.
Wieso wird die Miete dann an die Hausverwaltung gezahlt und Sie sollen die Nebenkosten exrtra begleichen?

Haben Sie schon mit dem Grundschuldgläubiger gesprochen, was der vor hat?

Notfalls müssten Sie einen Käufer finden, der mit eingetragener Grundschuld das Objekt kauft.
Titel: Re: Freigabe aus Insolvenzmasse
Beitrag von: ELISABETH am 13. Juni 2010, 09:25:10
Die Grundschuld ist der Kredit von der Bank mit der ich in die Insolvenz gegangen bin. Deshalb versteh ich das Ganze nicht. Ich hab ja danach die gleiche Situation wie vor der PI. Und wieso geh ich dann mit der Kreditsumme in die PI ,wo die Bank ja einen geringen Anteil bekommt, und danch hat Sie immernoch die Finger auf die Immobilie. Dann soll doch die Bank die Wohnung behalten. Wenn jetzt die andere Summe von einem Immobilienfond auch noch freigegeben wird (also die Anteile am Fond) hab ich dann beide wieder am Hals mit der Grundschuld der Kredite.Dann weiss ich nicht,weshalb  ich in die PI gegangen bin. Danke und schöner So noch.Ich kann die Immobilie auch nicht verkaufen,weil die Grundschuld grösser ist als die immobilie wert ist.
Titel: Re: Freigabe aus Insolvenzmasse
Beitrag von: paps am 14. Juni 2010, 17:07:57
Der Kredit unterliegt der RSB.
Die Grundschuld bleibt.

Hier wurde bei der Vorbereitung der Inso tüchtig gepennt.

Nehmen Sie Kontakt zum Grundschuldgläubiger auf.
Der muß nach Freigabe die ZV betreiben.