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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Freigabe der Immobilie durch den Insolvenzverwalter  (Gelesen 4035 mal)

Angearschter

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Freigabe der Immobilie durch den Insolvenzverwalter
« am: 26. Februar 2012, 10:32:22 »

Hallo
ich habe mich schon mehrmals auf diesen Seiten hier rat und Hilfe geholt. Aber mit meinem jetzigen Problem weiß ich nicht mehr weiter....vielleicht gibt es jemanden, der mir dazu eine konkrete Aussage machen kann.
meine Situation :

Ich habe vor 2 Jahren Insolvenzantrag gestellt,(ca. 50000 Euro Verbindlichkeiten) das Verfahren wurde eröffnet. Meine mir gehörende Immobilie wurde sofort grundbuchrechtlich vom Insolvenzverwalter gesperrt (Verfügungs- und Veräußerungsverbot). Nach langem Hin und Her, und der Erkenntnis des Insolvenzverwalters, aus der Immobilie keinen Nutzen ziehen zu können, weil dort Hypotheken der Bank eingetragen sind, die den tatsächlichen Wert des Grundstückes weit übersteigen. Somit hat er die Immobilie vor etwa einem halben Jahr freigegeben, ich bin wieder für sämtliche Sicherungspflichten verantwortlich. Was das für mich eine finanzielle Belastung darstellt, kann sich hier wohl jeder selbst vorstellen.
In der Zwischenzeit haben sowohl Bank als auch ich nach einem Käufer für die Immobilie gesucht, und mittlerweile auch gefunden(ein Zwangsversteigerungsvermerk der Bank ist nicht im Grundbuch eingetragen!). Nun ist mit dem Käufer Einigung über den Kaufpreis erzielt worden. Aber, und das ist das ganze verworrene an dem Ding, plötzlich meldet der Insolvenzverwalter sozusagen Rechte an den Eigentümergrundschulden an.
Beispiel : die Bank hat insgesamt 3 Grundschuldeinträge im Grundbuch : a, über 40000 Euro, b, über 20000 Euro und c, über 15000 Euro(diese Grundschuld ist an einen anderen Gläubiger abgetreten!). Die Bank fordert aber als Gläubiger von mir nur noch 10000 Euro, aus der Grundschuld c sind noch 5000 Euro an den zweiten Gläubiger zu zahlen.
Der Käufer hat einen Kaufpreis von 15000 Euro akzeptiert, damit die sowohl die Bank (10000 Euro) als auch der 2. Gläubiger der Grundschuld c mit 5000 Euro bedient werden können und das Grundstück lastenfrei ist.
Nun meldet sich aber der Insolvenzverwalter und besteht auf eine sogenante Eigentümergrundschuld, sodaß die übrigen 5000 Euro des Kaufpreises nicht an den Gläubiger aus der Grundschuld c gehen, sondern statt dessen an den Insolvenzverwalter zur Tilgung der gesamten Schulden fallen sollen.
Ist diese Forderung des Insolvenzverwalters gerechtfertigt? Oder kann ihn die Bank mit der 1 % Regelung (er hat sich ja in keinster Weise um die Verwertung der Immobilie gekümmert)aus dem Kaufpreis bedienen, ohne das mir dadurch eine Verfehlung (Gläubigerbevorteilung) nachweislich wird. Ich bin ja der eigentliche Eigentümer, und nach meiner Darstellung dann ja auch der Verkäufer der Immobilie.
Ich weiß, es ist ein sehr komplexes und schwieriges Thema, aber Bitte Bitte, ich brauch dazu bisschen Hilfe.

Vielen Dank schon mal im Vorraus
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Insokalle

Re: Freigabe der Immobilie durch den Insolvenzverwalter
« Antwort #1 am: 26. Februar 2012, 19:19:38 »

1. Es ist schwierig und meiner Meinung nach hier kaum zu lösen. Es bestehen auch Folgefragen.

2. Was ist denn nun eingetragen, Hypotheken oder Grundschulden?

3. Wann war die Abtretung? Aus Sicht des zweiten Gläubigers würde sich mE zunächst die Frage nach der Wirksamkeit der Abtretung stellen.

4. Das Grundstück wurde freigegeben. Meiner Meinung nach fällt der Mehrerlös also die 5.000,00 € an den zweiten Gläubiger oder an den Eigentümer.
Wie kommt der Verwalter auf Eigentümergrundschulden? Begründung? Eigentümergrundschulden sind doch nicht eingetragen, oder?

5. Was soll denn das für eine 1% Regelung ein? So etwas gibt es meines Wissens nicht.


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Angearschter

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Re: Freigabe der Immobilie durch den Insolvenzverwalter
« Antwort #2 am: 26. Februar 2012, 20:21:59 »

Die Antworten auf die Folgefragen :
2. Es sind 3 Grundschulden ohne Brief eingetragen.
3. Die Abtretung der 3. Grundschuld erfolgte weit vor dem Insolvenzantrag.
4. Laut Aussage des Insolvenzverwalters hat er diese angesprochene Differenzsumme( im Beispiel die 5000 Euro) zu vereinnahmen. Begründung wurde mir keine mitgeteilt. lapidare Aussage :  "Es wäre so."  Eigentümergrundschulden sind im Grundbuch keine vermerkt.
5. Das mit der 1 % Regelung habe ich in einer anderen Quelle gelesen, über die prozentuale Beteiligung des Insolvenzverwalters beim freihändigen Verkauf durch die Bank.

Ich habe bisher nur Beispiele für den freihändigen Verkauf der Immobilie durch die Bank finden können. Jedoch meine grundsätzliche Frage ist ja, wenn der Insolventverwalter die Immobilie wieder freigegeben hat, wer ist dann eigentlich der Verkäufer? Die Bank (um ihre Forderungen zu befriedigen) oder ich als Eigentümer?
Wenn ich der Verkäufer bin, würde ich mit der hier angebotenen Kaufsumme zuerst die Bank befriedigen und dann die Forderungen des 2.Gläubigers mit der abgetretenen Grundschuld. Und wenn dann noch eine Summe x übrigbleibt, dies an den Insolvenzverwalter abführen. Aber mit dieser verfahrensweise würde ich ja eine sogenannte Gläubigerbevorteilung durchführen. Oder gilt dies dann nicht, weil ja die beiden Gläubige ihre Rechte mit eben dieser Grundschuld gesichert hat?
Ich weiß, das ist eine ganz verfahrene Kiste.....
Gespeichert
 

Insokalle

Re: Freigabe der Immobilie durch den Insolvenzverwalter
« Antwort #3 am: 27. Februar 2012, 09:25:28 »

Eine Frage ist mir noch eingefallen: Hatte der zweite Gläubiger sein Absonderungsrecht beim Verwalter angemeldet? Sprich: Eine besicherte Forderung angemeldet unter Hinweis auf die Grundschuld?

Wenn ein Verwalter überhaupt Prozente aus einem Hausverkauf bekommt, dann doch nur dann, wenn das Haus zur Masse gehört und er es verkauft. Wie hoch die Prozente sind, verhandelt der Verwalter in solchen Fällen mit den im Grundbuch gesicherten Gläubigern, meistens ist das eine erstrangige Bank. Bei Ihnen sollte er normalerweise leer ausgehen.

Er sieht seine Pfründe gerade an anderer Stelle, die ich bisher nicht sehe, was natürlich nichts heißen muss.
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Insokalle

Re: Freigabe der Immobilie durch den Insolvenzverwalter
« Antwort #4 am: 28. Februar 2012, 11:29:06 »

Es geht kleckerweise weiter:

Gehört eine Immobilie zur Masse ist der Verwalter der Verkäufer. Da er lastenfrei liefern muss, benötigt er die Löschungsbewilligung der im Grundbuch stehenden Sicherheiten. Die erteilen die Gläubiger dann, wenn sie mit dem Verkauf einverstanden sind.

Ist die Immobilie freigegeben, gehört sie nicht mehr zur Masse und der Eigentümer kann wieder darüber verfügen. Er ist also der Verkäufer. Es läuft allerdings im Grunde wie zuvor beschrieben ab.


Die Worte "es wäre so" klingt nach Verwaltungsgrundsatz, liefert aber keine tragfähige Begründung. Da muss schon mehr kommen.
« Letzte Änderung: 28. Februar 2012, 11:36:27 von Insokalle »
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