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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Freigabe des Betriebes und gleich Zahlungseingang vom Kunden. Wem gehört´s?  (Gelesen 2166 mal)

Lissi

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Ich befinde mich seit dem 2.7.12 im eröffneteten Verfahren. Regelinsolvenz, der Betrieb läüft ohne Unterbrechung weiter.

Nun hab ich folgendes Problem.
Eine Privatkundin hat mir im Juni einen Auftrag erteilt, den ich im Juli bearbeiten werde. Dieses Geld geht an den Insolvenzverwalter, das ist mir klar.

Nun hat mir ihr Exmann ebenfalls einen Auftrag erteilt.  Kurz vor meinem Urlaub hab ich mir noch ein Anbgebot
aus dem Kreuz geleiert. Angebotsdatum ist der 28.06.2012.  Dann bin ich erstmal verreist, habe nach dem Urlaub erfahren, dass eine Akontozahlung eingegangen ist:
Eingangsdatum 3.7.12.   Der Kunde hat am 2.7. online überwiesen.

Im Angebot schrieb ich (wie bei mir üblich):  " Zur Auftragserteilung bitte ich um Akonozahlung in Höhe von  .... .
Das ist ja geschehen.
Nun hab ich Schwierigkeiten, meine Kontofreigabe zu erhalten.  Klar ist ein Auftrag von 2.700€   für den Insoverwalter interessant, aber ich bin der Meinung, der Auftrag fällt in die Freigabe und ich darf darüber verfügen. Die Kundin mit Auftrag Juni trägt den gleichen Namen  wie ihr Exmann mit Auftrag Juli und so muss ich dem Insoverwalter erstmal erklären, dass die beiden  auftragsmässig überhauptnichts miteinander zu tun haben.  Ich stecke da mit meinen Aufträgen sowieso mitten im Rosenkrieg der beiden.   

Ich habe einen Fixtermin zur Auftragsfertigstellung und kann nun nichtmal die Stoffe dafür bestellen...

Auf welcher Grundlage kann ich argumentieren und wo könnte ich mir noch Hilfe holen?





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wann war die Freigabe der selbständigen Tätigkeit?
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Feuerwald

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am 03.07.2012 erklärt, am 13.07. online veröffentlicht.

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Lissi

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Heute habe ich überraschend bescheid bekommen, dass der IV mir die Akontozahlung des Kunden wieder rücküberweisen wird.  Damit gehört der Auftrag mir  :cheesy: .
Schön!

Ich hab da zwischenzeitlich nicht mehr dran geglaubt weil genaugenommen die Auftragsbestätigung einen Tag vor Freigabe erfolgte durch die Zahlungsanweisung.

 :thumbup:
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Diese Freigaben können kompliziert sein.
Möglicherweise hätte sonst der IV den Auftrag erfüllen müssen, inkl. Gewährleistungsrisiko usw.
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