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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Freigabe Eigentumswohnung- was bedeutet?  (Gelesen 4658 mal)

pechundpleite

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Freigabe Eigentumswohnung- was bedeutet?
« am: 04. November 2009, 12:36:28 »

Hallo,

habe soeben einen Brief vom IV bekommen. Die "Schrottimmobilie", die mich in die private Insolvenz getrieben hat wurde aus dem Insolvenzbeschlag herausgenommen.
Ich soll ab sofort die Verwaltung des Grundbesitzes übernehmen. -> Was bedeutet das?
Und ich bin in Abstimmung mit den Grundpfandgläubigern zur freien Veräußerung berechtigt. -> Heißt ich muss den Verkauf nun selbst verwalten?
Die Wohnung ist mit 115.000 € belastet, hat aber "nur" einen Wert von max. 60.000 €. Heißt ich bleibe auf den restlichen Schulden sitzen und die werden dann nicht innerhalb vom RSB berücksichtigt? Und diese alles fressende Objekt gehört jetzt mir?!
Was kommt da jetzt alles auf mich zu? Muss ich jetzt für die Wohnung weiter bezahlen?

Puuuh, muss mich erstmal setzen. Sehe gerade schon wieder rot!

Wer hat damit Erfahrungen?

Danke für die Antworten.
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Feuerwald

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Re: Freigabe Eigentumswohnung- was bedeutet?
« Antwort #1 am: 04. November 2009, 12:43:29 »


Ich soll ab sofort die Verwaltung des Grundbesitzes übernehmen. -> Was bedeutet das?

-> das Sie das Verfügungs-/Verwaltungsrecht über den Schrott zurückerhalten haben.


Und ich bin in Abstimmung mit den Grundpfandgläubigern zur freien Veräußerung berechtigt. ->

-> was wohl der beste Weg ist


Heißt ich muss den Verkauf nun selbst verwalten?

-> Ja, wenn die Bank nicht will, was nicht zu vermuten ist. Eigentum verpflichtet, heißt es so schön 


Heißt ich bleibe auf den restlichen Schulden sitzen und die werden dann nicht innerhalb vom RSB berücksichtigt?

-> die Bankschulden gehen unter und werden von der RSB erfasst. Die laufenden Kosten der Immo nach Freigabe haften aber an Ihnen als "Eigentümer". 


Und diese alles fressende Objekt gehört jetzt mir?!

-> Ihnen und der Bank.


Was kommt da jetzt alles auf mich zu? Muss ich jetzt für die Wohnung weiter bezahlen?

-> die laufenden Kosten werden nicht von der RSB erfasst.


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pechundpleite

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Re: Freigabe Eigentumswohnung- was bedeutet?
« Antwort #2 am: 04. November 2009, 14:00:25 »

Was sind da jetzt die nächsten Schritte? Soll ich die Wohnung jetzt von privat verkaufen? Was ist wenn sich kein Käufer findet? Dann Zwangsversteigerung? Wird die eingetragene Grundschuld mitverkauft, oder erlischt diese dann?
Ich gehe aber mal davon aus, dass das Geld dann an die Bank geht?
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paps

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Re: Freigabe Eigentumswohnung- was bedeutet?
« Antwort #3 am: 04. November 2009, 20:04:22 »

Sie sollten so schnell wie möglich verkaufen.
Beim Verkauf oder bei der ZV werden die Grundschulden i.d.R. gelöscht oder geändert, wenn der Kauf neu finanziert wurde.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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pechundpleite

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Re: Freigabe Eigentumswohnung- was bedeutet?
« Antwort #4 am: 04. November 2009, 20:10:47 »

Heißt erst wenn es einen neuen Eigentümer gibt, bin ich aus der Nummer raus.

Kann ich einfach nen Preis annehmen, oder muss ich mich da mit der Bank noch abstimmen.
Was ist wenn die Wohnung einen Mieter hat- wem steht da die Miete zu?

Was ist wenn sich kein Käufer für die Wohnung findet?
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paps

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Re: Freigabe Eigentumswohnung- was bedeutet?
« Antwort #5 am: 05. November 2009, 16:56:36 »

Nach dem Verkauf sind Sie aus der Nummer

Die Miete geht derzeit wieder an Sie

Ist die Wohnung schlecht oder nicht verkaufbar, drängen Sie bei der Bank auf Einleitung der ZV.
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pechundpleite

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Re: Freigabe Eigentumswohnung- was bedeutet?
« Antwort #6 am: 05. November 2009, 20:00:06 »

Und was ist, wenn die Wohnung in der WVP weder verkauft noch versteigert wird? Gibt es das? Ist dann die Grundschuld gelöscht und die Wohnung gehört schuldenfrei mir?

Wenn ich die Miete kassiere sind das Einnahmen, die mein Einkommen erhöhen, heißt dann ein anderer Pfändungsbetrag, oder muss ich da nichts abführen?

Danke für die Antwort
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paps

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Re: Freigabe Eigentumswohnung- was bedeutet?
« Antwort #7 am: 05. November 2009, 20:53:22 »

Der Kredit ist uneinbringbar, die Grundschuld bleibt.

Ja die Miete sind Einnahmen, allerdings sind diese zu bereinigen.
Grundsätzlich wären Mieteinnahmen ja kein Arbeitseinkommen, aber...
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pechundpleite

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Re: Freigabe Eigentumswohnung- was bedeutet?
« Antwort #8 am: 05. November 2009, 21:41:01 »

Was meinen Sie mit "Kredit ist uneinbringbar" ? Der Restkredit der Immobilie ist in der Insolvenzmasse aufgenommen. Heißt das, dass ich den nach der WVP wieder bedienen muss?
Gibt es Käufer für Immobilien dessen Grundschuld fast doppelt so hoch ist wie der Wert? Hat das beim Verkaufen eigentlich Bedeutung?

Und wenn die Wohnung verkauft wird, wer bekommt dann das Geld?
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Scarlett

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Re: Freigabe Eigentumswohnung- was bedeutet?
« Antwort #9 am: 05. November 2009, 21:57:51 »

Ist die Miete nicht an die Bank abgetreten????
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Ein Diamant ist nichts als Kohle, die dem Druck standgehalten hat.
 

paps

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Re: Freigabe Eigentumswohnung- was bedeutet?
« Antwort #10 am: 06. November 2009, 18:44:46 »

Was meinen Sie mit "Kredit ist uneinbringbar" ?
Die Schulden sind ja nicht wirklich weg, lösen sich in Luft auf, sondern der Gläubiger hat keine Möglichkeit mehr an sein Geld zu kommen.
Sie werden davon befreit, diese Restschulden noch zahlen zu müssen.

Gibt es Käufer für Immobilien dessen Grundschuld fast doppelt so hoch ist wie der Wert? Hat das beim Verkaufen eigentlich Bedeutung?
Die eingetragene Grundschuld sagt doch nichts über den Wert aus.
Sie ist nur das Sicherungsinstrument des Kreditgebers für seinen Kredit.
Wirt die Immo zum Wert verkauft, dann wird ein möglicher Käufer darauf drängen, das die Grundschuld von ihnen gelöscht wird.

Und wenn die Wohnung verkauft wird, wer bekommt dann das Geld?
Wenn Sie freihändig verkaufen sollten, dann theoretisch Sie.
Die Bank wird aber die Grundschuldlöschung nicht bewilligen, wenn der Verkaufserlös nicht an Sie fließt.
Das wird alles im notariellen Kaufvertrag geklärt.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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