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Autor Thema: Freigabe selbst. Tätigkeit in eröffn. PI, bitte Hilfe!  (Gelesen 1283 mal)

blackbetty69

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Freigabe selbst. Tätigkeit in eröffn. PI, bitte Hilfe!
« am: 17. Januar 2013, 16:19:18 »

Hallo,
folgender Sachverhalt:
PI eröffnet am 08.10.12
arbeitslos seit 15.10.12 durch Insolvenz des AG
gelernter Beruf tot, zuletzt verdient 1074,-netto,28,-€pfändbar
nur Hilfsarbeiten möglich,da für alles andere keine nachweisbare Quali 950,-€ netto möglich
keine Aussicht auf einen Job,da chronisch krank (keine Schichtarbeit möglich)
ca 40 Bewerbungen erfolglos
TH schreibt außerdem grundsätzlich jeden neuen AG an
Sachbearbeiter vom AA sieht die Chancen ebenfalls bei null
AA würde mit Gründungszuschuss eine ausgearbeitete Geschäftsidee von mir fördern, da unbedenklich
aber nur bei Freigabe der Tätigkeit durch TH
habe um Freigabe gebeten und Ausgleichszahlung von 30€ monatlich vorgeschlagen
rechne zunächst mit Reingewinn von ca 400€-1000€,
fiktiv errechnetes Einkommen bei Erwerbstätigkeit(ähnlich wie selbst. Tätigk.) 950,-€
TH(Sachbearbeiter!) blockt, trotz guter Prognose
Voraussetzung für Gründungszuschuß besteht nur noch bis 15.02
habe danach keine Chance mehr, weil
Arbeitslosengeld läuft im August aus,
kein Anspruch auf Hartz,da Bedarfsgemeinschaft (mein Freund hat aber selber Verpflichtungen, die erkennt die Arge aber nicht an)
infolge dessen keine Krankenversicherung mehr
stehe unter lebenslanger Dauermedikation/ärztlicher Aufsicht,
wenn die wegfällt...naja
Weder der TH noch seine Sachbearbeiterin scheinen den Ernst der Lage zu erfassen,
obwohl ich das alles zu dem Unternehmensplan sachlich formuliert dazu geschrieben habe.
Es werden Unterlagen vergammelt oder nicht weiter gegeben oder einfach nicht gelesen,
wie ich aus Gesprächen mit der SB schlussfolgern muss.
Sie meinte aber heute ich könne ja trotzdem tätig werden auch ohne Freigabe-
nee is klar-ohne Gründungszuschuss gehts nicht.

Soll ich die Sache ans Inso Gericht weiter leiten?
Weil, ich habe ja die Ausgleichszahlung geboten, könnte notfalls noch auf 50€/Monat gehen,
die kann ich immer zahlen, es käme sonst NICHTS rein!
Es hängt für mich wirklich alles davon ab!
Kann es sein, dass die gar nicht wollen,das was bezahlt wird?
Eine Lokalreporterin verfolgt die Nummer schon ne ganze Weile im Hintergrund
und ist drauf und dran sich offiziell einzuschalten,ist ne gute Bekannte und
unterstützt würde meine Sache auch Marketingmäßig unterstützen

Im übrigen wäre es mir egal,damit an die Öffentlichkeit zu gehen,
hier weiß jeder dass ich den Schlamassel nicht verursacht hab

Ach ja, die Summe ist überschaubar 15000,-€, also im allerbesten Fall BEZAHLBAR!

Wie seht Ihr die Sache?

Danke und liebe Grüße


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Feuerwald

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Re: Freigabe selbst. Tätigkeit in eröffn. PI, bitte Hilfe!
« Antwort #1 am: 18. Januar 2013, 09:47:22 »

Im Grunde muss man den TH höflich aber bestimmt auf den Pott setzen. Wenn Sie aus der Arbeitslosigkeit gründen wollen, haben Sie (nach Gründung) Anspruch auf das sog. Gründercoaching mit 90% Zuschuss. Sofern Sie daran interessiert sind, rufen oder mailen Sie kurz durch. Freigabe lässt sich ggf. im Rahmen einer solchen Beratung und mit entsprechenden Briefbogen durchsetzen. 
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