"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Freigabe Selbstständige Tätigkeit  (Gelesen 1297 mal)

Na Und 123

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 14
Freigabe Selbstständige Tätigkeit
« am: 28. November 2011, 11:48:45 »

Hallo,

kann man sich auch schon im vorläufigem InsoVerfahren die selbstständige Tätigkeit freigeben lassen?

Möchte gerne die selbstständige Tätigkeit weiterführen, habe jetzt auch weiterhin einige Aufträge von Stammkunden aber
der vorl. InsoVerw. regt sich nicht. Befürchte das wenn ich diese Aufträge nicht ausführe, dass mir die Kunden abhanden kommen und irgendwann lohnt sich die Weiterführung des Betriebes nicht mehr.  Aber was ist mit:
§ 22
Rechtsstellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
2.   ein Unternehmen, das der Schuldner betreibt, bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens fortzuführen, soweit nicht das Insolvenzgericht einer Stilllegung zustimmt, um eine erhebliche Verminderung des Vermögens zu vermeiden;

eine Stilllegung ist nicht beantragt. Wo kann ich mich gegen die fehlende Tätigkeit des vorl. InsoVerw beschweren?
 
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Freigabe Selbstständige Tätigkeit
« Antwort #1 am: 28. November 2011, 12:21:24 »

eine Freigabe nach § 35 Abs. 2 InsO ist erst mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens möglich. Bis dahin geht das nur zusammen mit dem vorl. IV.

 

Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz