Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Na Und 123 am 28. November 2011, 11:48:45

Titel: Freigabe Selbstständige Tätigkeit
Beitrag von: Na Und 123 am 28. November 2011, 11:48:45
Hallo,

kann man sich auch schon im vorläufigem InsoVerfahren die selbstständige Tätigkeit freigeben lassen?

Möchte gerne die selbstständige Tätigkeit weiterführen, habe jetzt auch weiterhin einige Aufträge von Stammkunden aber
der vorl. InsoVerw. regt sich nicht. Befürchte das wenn ich diese Aufträge nicht ausführe, dass mir die Kunden abhanden kommen und irgendwann lohnt sich die Weiterführung des Betriebes nicht mehr.  Aber was ist mit:
§ 22
Rechtsstellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
2.   ein Unternehmen, das der Schuldner betreibt, bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens fortzuführen, soweit nicht das Insolvenzgericht einer Stilllegung zustimmt, um eine erhebliche Verminderung des Vermögens zu vermeiden;

eine Stilllegung ist nicht beantragt. Wo kann ich mich gegen die fehlende Tätigkeit des vorl. InsoVerw beschweren?
 
Titel: Re: Freigabe Selbstständige Tätigkeit
Beitrag von: Feuerwald am 28. November 2011, 12:21:24
eine Freigabe nach § 35 Abs. 2 InsO ist erst mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens möglich. Bis dahin geht das nur zusammen mit dem vorl. IV.