"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Freigabe Selbstständigkeit  (Gelesen 3461 mal)

Na Und 123

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 14
Freigabe Selbstständigkeit
« am: 02. Juli 2014, 18:11:53 »

Hallo,

bin in der eröffneten IN und habe die Freigabe der selbstständigen Tätigkeit. Ich möchte eine 2. Selbstständigkeit beginnen.
Muss ich auf die Freigabe des Insoverwalter warten(zur Zeit schon 2 Monate :coffee:) oder reicht es wenn ich es dem Insoverwalter anzeige. Bei der Ausgleichszahlung kann sich ja eh nichts ändern.
Gespeichert
 

Insoman

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 733
Re: Freigabe Selbstständigkeit
« Antwort #1 am: 02. Juli 2014, 18:24:53 »

Hier kommen Haftungsfragen ins Spiel.
Warten Sie auf die Freigabeerklärung.
Gespeichert
www.insopoint.de

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

Maurice Garin

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 1
  • Offline Offline
  • Beiträge: 415
Re: Freigabe Selbstständigkeit
« Antwort #2 am: 02. Juli 2014, 23:08:43 »

Hier kommen Haftungsfragen ins Spiel.

Welche und für wen?
Gespeichert
 

eidechse

Re: Freigabe Selbstständigkeit
« Antwort #3 am: 03. Juli 2014, 10:23:38 »

So lange eine selbständige Tätigkeit nicht freigegeben ist im eröffneten Insolvenzverfahren, fallen sämtliche Einnahmen aus dieser in die Insolvenzmasse. Von daher wäre es ratsam auf die Freigabe zu warten.
Gespeichert
 

Sannypless

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 57
Re: Freigabe Selbstständigkeit
« Antwort #4 am: 14. Juli 2014, 09:27:12 »

So lange eine selbständige Tätigkeit nicht freigegeben ist im eröffneten Insolvenzverfahren, fallen sämtliche Einnahmen aus dieser in die Insolvenzmasse. Von daher wäre es ratsam auf die Freigabe zu warten.


würde ich auch empfehlen.

ich habe damals auch die Freigabe vom Insolvenzverwalter abgewartet, musste auch lange warten , lag aber beim zuständigen Finanzamt weil die mir aufgrund der Insolvenz und Umzug in dieser Zeit keine Steuernummer vergeben wollten. (zitat vom finanzamt...sie sind pleite wozu brauchen sie eine steuernummer  :wow:)
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz