Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Na Und 123 am 02. Juli 2014, 18:11:53

Titel: Freigabe Selbstständigkeit
Beitrag von: Na Und 123 am 02. Juli 2014, 18:11:53
Hallo,

bin in der eröffneten IN und habe die Freigabe der selbstständigen Tätigkeit. Ich möchte eine 2. Selbstständigkeit beginnen.
Muss ich auf die Freigabe des Insoverwalter warten(zur Zeit schon 2 Monate :coffee:) oder reicht es wenn ich es dem Insoverwalter anzeige. Bei der Ausgleichszahlung kann sich ja eh nichts ändern.
Titel: Re: Freigabe Selbstständigkeit
Beitrag von: Insoman am 02. Juli 2014, 18:24:53
Hier kommen Haftungsfragen ins Spiel.
Warten Sie auf die Freigabeerklärung.
Titel: Re: Freigabe Selbstständigkeit
Beitrag von: Maurice Garin am 02. Juli 2014, 23:08:43
Hier kommen Haftungsfragen ins Spiel.

Welche und für wen?
Titel: Re: Freigabe Selbstständigkeit
Beitrag von: eidechse am 03. Juli 2014, 10:23:38
So lange eine selbständige Tätigkeit nicht freigegeben ist im eröffneten Insolvenzverfahren, fallen sämtliche Einnahmen aus dieser in die Insolvenzmasse. Von daher wäre es ratsam auf die Freigabe zu warten.
Titel: Re: Freigabe Selbstständigkeit
Beitrag von: Sannypless am 14. Juli 2014, 09:27:12
So lange eine selbständige Tätigkeit nicht freigegeben ist im eröffneten Insolvenzverfahren, fallen sämtliche Einnahmen aus dieser in die Insolvenzmasse. Von daher wäre es ratsam auf die Freigabe zu warten.


würde ich auch empfehlen.

ich habe damals auch die Freigabe vom Insolvenzverwalter abgewartet, musste auch lange warten , lag aber beim zuständigen Finanzamt weil die mir aufgrund der Insolvenz und Umzug in dieser Zeit keine Steuernummer vergeben wollten. (zitat vom finanzamt...sie sind pleite wozu brauchen sie eine steuernummer  :wow:)