Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Na Und 123 am 02. Juli 2014, 18:11:53
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Hallo,
bin in der eröffneten IN und habe die Freigabe der selbstständigen Tätigkeit. Ich möchte eine 2. Selbstständigkeit beginnen.
Muss ich auf die Freigabe des Insoverwalter warten(zur Zeit schon 2 Monate :coffee:) oder reicht es wenn ich es dem Insoverwalter anzeige. Bei der Ausgleichszahlung kann sich ja eh nichts ändern.
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Hier kommen Haftungsfragen ins Spiel.
Warten Sie auf die Freigabeerklärung.
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Hier kommen Haftungsfragen ins Spiel.
Welche und für wen?
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So lange eine selbständige Tätigkeit nicht freigegeben ist im eröffneten Insolvenzverfahren, fallen sämtliche Einnahmen aus dieser in die Insolvenzmasse. Von daher wäre es ratsam auf die Freigabe zu warten.
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So lange eine selbständige Tätigkeit nicht freigegeben ist im eröffneten Insolvenzverfahren, fallen sämtliche Einnahmen aus dieser in die Insolvenzmasse. Von daher wäre es ratsam auf die Freigabe zu warten.
würde ich auch empfehlen.
ich habe damals auch die Freigabe vom Insolvenzverwalter abgewartet, musste auch lange warten , lag aber beim zuständigen Finanzamt weil die mir aufgrund der Insolvenz und Umzug in dieser Zeit keine Steuernummer vergeben wollten. (zitat vom finanzamt...sie sind pleite wozu brauchen sie eine steuernummer :wow:)