"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Freigabe von Grundbesitz  (Gelesen 3430 mal)

Louismarjan

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 10
Freigabe von Grundbesitz
« am: 18. Februar 2008, 19:19:00 »

Hallo,
das Regelinsolvenzverfahren wurde am 30.11.07 eröffnet. Heute teilt mir der IV mit das er den Grundbesitz in Form einer Echten Freigabe aus der Insolvenzmasse an mich frei gibt.
Der Grundbesitz ist in Abt.III erheblich belastet (Bank), die valutierenden Belastungen übersteigen den Wert bei weitem. Ein Massezufluss könne sich deshalb nicht ergeben.
Frage : Welche Bedeutung hat diese Freigabe? Eventuelle anfallende Kosten für das Objekt kann ich von meinem Gehalt (ca.1000 € Netto) nicht aufbringen. Der IV weiß das auch. Das Objekt ist seit 08/07 unbewohnt, wegen Feuchtigkeit.

Zählen Fahrtkosten zum nicht pfändbaren Einkommen nach § 850 e ZPO ? Oder habe ich das falsch interpretiert.

Kann mir jemand Rat geben ? Vielen Dank, ich weiß nicht in wieweit ich den IV darüber befragen kann.

Louismarjan
« Letzte Änderung: 18. Februar 2008, 19:20:49 von Louismarjan »
Gespeichert
 

Sonne1

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 18
Re: Freigabe von Grundbesitz
« Antwort #1 am: 18. Februar 2008, 19:37:30 »

Hallo Louismarjan,

so ähnlich war es bei mir auch. Mit anderen Worten, du musst wieder Grundbesitzabgaben und andere Kosten wie Strom, Gas usw. zahlen. Ausserdem kann die Bank den Grundbesitz dann erst zur Versteigerung freigeben.  Der IV ist nur froh, dass er die Sache los ist bringt kein Geld kostet nur. :angry:

Kopf hoch  :cheesy:

Sonne
Gespeichert
"Alles wird gut"
 

Louismarjan

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 10
Re: Freigabe von Grundbesitz
« Antwort #2 am: 18. Februar 2008, 20:06:00 »

Hallo Sonne,

das habe ich mir fast gedacht, aber wie gesagt, mein Einkommen reicht noch nicht einmal um für meinen Partner (arbeitslos) und mich den Lebensunterhalt zu sichern. Sonst hätte ich keine Insolvenz beantragen müssen. Ich bin zahlungsunfähig in jeder Beziehung!!!

Was kann ich noch tun ?

Gruß Louismarjan
Gespeichert
 

Sonne1

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 18
Re: Freigabe von Grundbesitz
« Antwort #3 am: 18. Februar 2008, 20:15:44 »

Hallo Louismarjan,

ich kann nur aus meiner Erfahrung berichten. Als erstes habe ich die Stadtwerke, Stadt usw. über meine Privatinso informiert und an die Bank verwiesen.  Die Bank wurde von mir auch informiert, dass ich die laufenden Kosten, Versicherung usw. nicht mehr zahle und zahlen kann. Dieses ist nun 1 Jahr und 4 Monate her und ich brauchte bis jetzt nichts bezahlen wie auch  :sad:
Diese Kosten kommen in den großen Topf.

Die Zwangsversteigerung ist in diesem Monat  :cheesy:

Gruß Sonne
Gespeichert
"Alles wird gut"
 

reader

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 8
Re: Freigabe von Grundbesitz
« Antwort #4 am: 18. Februar 2008, 21:56:04 »

das habe ich mir fast gedacht, aber wie gesagt, mein Einkommen reicht noch nicht einmal um für meinen Partner (arbeitslos) und mich den Lebensunterhalt zu sichern. Sonst hätte ich keine Insolvenz beantragen müssen. Ich bin zahlungsunfähig in jeder Beziehung!!!

Was kann ich noch tun ?

Gruß Louismarjan

bekommt dein partner Abeitslosengeld? Wenn nicht, habt ihr bei deinen 1000 netto mit Sicherheit Anspruch auf ALG II. Von den 1000 sind nur 720 anrechnungsfähig, euer regelsatz beträgt 622 zzgl. Miete und Heiz-/nebenkosten
Gespeichert
 

Louismarjan

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 10
Re: Freigabe von Grundbesitz
« Antwort #5 am: 19. Februar 2008, 15:01:29 »

Hallo reader,
mein Partner bekommt kein Arbeitslosengeld, ALG II mussten wir schon beantragen, weil er sonst nicht Krankenversichert ist. Bringt uns nicht viel weiter.
Kann mir den niemand etwas zum pfändungsfreien Einkommen sagen?
Gruß Louismarjan
Gespeichert
 

dobberstein

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 452
Re: Freigabe von Grundbesitz
« Antwort #6 am: 19. Februar 2008, 16:20:39 »

Aufwandsentschädigungen sind  u. a. unpfändbare Bezüge. vgl. § 850  a ZPO
Gespeichert
pd
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz