Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Kathymaus am 30. Januar 2010, 12:23:54

Titel: freigegebenes haus verkaufen
Beitrag von: Kathymaus am 30. Januar 2010, 12:23:54
also. meine eltern sind in insolvenz. hausschulden ca 100.000 euro. wurde von der bank freigegeben, verkehrswert ca 50.000. muss von außen und innen renoviert werden. kann ich das für 10.000 verkaufen? oder geht die bank nicht darauf ein? soll ich in die immoausschreibung mit reinschreiben, dass wir insolvent sind?
Titel: Re: freigegebenes haus verkaufen
Beitrag von: paps am 30. Januar 2010, 16:43:47
was heist, "wurde von der Bank freigegeben"?
Titel: Re: freigegebenes haus verkaufen
Beitrag von: Kathymaus am 30. Januar 2010, 16:59:45
das ist doch n allgemeiner begriff?! das heißt, dass wir wieder alle pflichten haben und das haus verkaufen können.  die bank sieht nicht die mühe usw darin dass es sich so lohnt, weil die schuleden so hoch dafür sind.
Titel: Re: freigegebenes haus verkaufen
Beitrag von: paps am 30. Januar 2010, 22:37:14
Nun dass die Bank freigibt, ist eben nicht so allgemein.
Deshalb ja auch die Frage.

Grundsätzlich müsste bei einer Insolvenz zunächst der TH/IV freigeben.

Danach wäre es an der Bank, ihre eingetragenen Grundschulden einzufordern.
Dies geht normaler Weise über die Zwangsvollstreckung/-Versteigerung.

Was genau hat denn die Bank nun gesagt, respektive geschrieben?

Ein Verkauf unter 7/10 des Verkehrswertes wird aus Sicht des Grundschuldgläubigers nicht in Frage kommen.
Also ca.35.000,--
Titel: Re: freigegebenes haus verkaufen
Beitrag von: Kathymaus am 30. Januar 2010, 22:59:53
ja aber das ist doch unlogisch. dann bekommen sie ja gar nichts und wir haben das haus hinterher?! oder ist das falsch? also wenn es nicht verkauft wird.
Titel: Re: freigegebenes haus verkaufen
Beitrag von: paps am 30. Januar 2010, 23:25:39
Ich werde nicht schlau aus ihren Fragen!
Das ist in diesem Bereich ehr selten.


Also Haus wurde finanziert und Restkredit ist ca.100.000.
Der Verkehrswert beträgt etwa 50.000,-
Mit einer ZV hätte die Bank die Möglichkeit gut 35-40% des Restbetrages reinzuholen.

Die Eltern sind im Insolvenzverfahren.
Das Grundstück wurde freigegeben durch den IV/TH.
Die Bank hat ihre Forderung angemeldet und muss nun Zwangsverwerten.
Sie nimmt nämlich nur mit dem realen Forderungsausfall an der Verteilung teil.

In dem seltenen Fall, dass nichts gescheehn sollte, wäre nach der Inso das Haus wieder vollumfänglich ihren Eltern, aber die Grundschuld bliebe erhalet.
Die Bank könnte also auch nach der RSB Verwerten.,
Titel: Re: freigegebenes haus verkaufen
Beitrag von: Kathymaus am 31. Januar 2010, 11:21:53
In dem seltenen Fall, dass nichts gescheehn sollte, wäre nach der Inso das Haus wieder vollumfänglich ihren Eltern, aber die Grundschuld bliebe erhalet.
Die Bank könnte also auch nach der RSB Verwerten.,


was heißt die grundschuld bliebe erhalten?
Titel: Re: freigegebenes haus verkaufen
Beitrag von: Kathymaus am 31. Januar 2010, 11:24:36
das haus kann man nicht verkaufen. das haus muss außen renoviert werden, auch die treppe und vor der garage muss saniert werden, im kleinen garten siehts aus wie im dschungel, dazu sind noch ein paar rohre durch den winter geplatzt. das haus wird niemand kaufen! durch die restschuldbefreiiung sind doch hinter her alle schulden weg oder nicht? wenn wir das haus danach verkaufen sollten, muss das an die bank abgedrückt werden? brauchen wir da immer noch ne zustimmung der bank?
Titel: Re: freigegebenes haus verkaufen
Beitrag von: Kathymaus am 31. Januar 2010, 16:58:03
ok ich hab mich vertan. heute hat ein interessent angerufen. er würde am liebsten mietkauf machen. geht sowas in der insolvenz? an wen muss ich mich wenden wegen kaufpreis? insolvenzverwalter?
Titel: Re: freigegebenes haus verkaufen
Beitrag von: Kathymaus am 31. Januar 2010, 19:06:37
hallo paps,
als du hast mal hier im forum geschrieben :
"Grundschulden sind Schulden(Belastungen) auf dem Grundstück.
Diese haben mit den persönlichen (materiellen) Schulden nichts zu tun.

Wurde das Objekt zwangsversteigert, werden die Grundschulden gelöscht oder der neue Eigentümer übernimmt das Grundstück mit den Grundschulden und riskiert eine weitere Verwertung der Grundschulden.

Im Normalfalle ist also der Insolvente nach durchlaufen des Verfahrens und mit Erteilung der RSB sowohl seine materiellen Schulden als auch sein Grundstück los."

heißt das wenn ich das haus verkaufe,dass der neue besitzer dann den rest abbezahlen muss?
Titel: Re: freigegebenes haus verkaufen
Beitrag von: paps am 31. Januar 2010, 20:05:10
Mietkauf:
Im laufenden Verfahren ginge die Miete an den TH:
In der WVP wäre dies möglich, wenn die Bank mit den Grundschulden zustimmt-

Ja, wenn bis zur RSB kein Verwertung erfolgt, könnte die Bank aus der Grundschuld weiter verwerten.