Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: NoKash007 am 26. Februar 2014, 21:53:07

Titel: Freikaufen aus der Privatinsolvenz > Schufaeintrag
Beitrag von: NoKash007 am 26. Februar 2014, 21:53:07
Hallo Leute,

meine Frau und ich, haben uns mit einem nachträglichen Gläubgigervergleich aus der Insolvenz freigekauft   :juchu:

Der eine Gläubiger hat zugesichert, dass er den Schufaeintrag löschen wird.
Der zweite hat allerdings nichts in dieser Hinsicht erwähnt  :dntknw:

Haben wir ein Anrecht auf die Löschung des Schufaeintrages?
Ich weiß, dass bei einer Restschuldbefreiung dieses Anrecht nicht besteht und der Eintrag drei Jahre in der Schufa steht.

Wie ist es aber nach einem nachträglichen Gläubigervergleich aus?  :?

Vielen Dank im Voraus!  :thumbup:
Titel: Re: Freikaufen aus der Privatinsolvenz > Schufaeintrag
Beitrag von: tomwr am 27. Februar 2014, 01:01:51
Die Frage ist, ob die Erteilung der RSB nicht sowieso in der Schufa stehen bleibt (und wie das bewertet wird), auch wenn Gläubiger für ihre Forderungen ein Erledigungsvermerk eintragen lassen.