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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Freikaufen/Nachträglicher Vergleich im Insolvenzverfahren  (Gelesen 5299 mal)

NoKash007

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Hallo,

ich bins mal wieder. Ich habe jetzt die Möglichkeit mich aus der Privatinsolvenz freizukaufen...
Ich poste am Besten den Brief den ich der Anwältin zur Klärung des Sachverhalts gesendet habe.
Vielleicht könnt ihr das mal einschätzen...

Ich poste erst den Brief und schreib dann dazu, was die Anwältin empfiehlt:

...Bei dem Gespräch kamen wir auch auf das Thema: Freikaufen aus der Privatinsolvenz.
Sie erwähnten dass wir uns mit circa 30% des Gesamtschuldenbetrages aus der Privatinsolvenz freikaufen könnten. Wir haben nun die Möglichkeit bis zu 10.000€ von Verwandten und Bekannten zu leihen. Davon wollen wir natürlich so wenig wie möglich in Anspruch nehmen müssen.
Daher würde wir Sie bitten, unsere Zahlen zu analysieren und einen Vergleichsbetrag zu ermitteln. Sollte dieser Betrag im Rahmen der oben genannten Summe sein, würden wir Sie für die weiteren Schritte beauftragen. Optimal wäre natürlich ein Vergleich bei denen wir auch mit einer reinen SCHUFA davonkommen würden!

Hier erstmal die Daten, damit sie sich ein Bild machen können (alle Beträge ohne Zinsen):

Gläubiger:           Bank 1
Kredit           32.789€   
Konto-Dispo   3.452€   
Kreditkarte 1   2.567€   
Kreditkarte 2   1.000€   

GESAMT   39.345€   > 89% der Gesamtmasse
      
      
Gläubiger:          Bank 2   
Dispo-Card          4.234€   

GESAMT   4.234€   > 11% der Gesamtmasse
      

Bisher wurden an den Treuhänder 2159€ gezahlt.

Die Vergütung des Treuhänders beträgt 821€ davon hat er am Anfang der Insolvenz
bereits 273€ direkt von uns erhalten.

Momentan schwankt der pfändbare Betrag, da mein Gehalt durch Bonus und Überstunden ebenfalls schwankt. Außerdem wurden am Anfang der Insolvenz noch das Elterngeld mit einberechnet.
Hier eine Auflistung der bereits bezahlten Beträge:
207€, 307€, 323€, 171€, 175€, 371€, 223€, 132€, 240€

Dies ergibt einen Durchschnitt von circa 240€ monatlicher Abgabe. Man sollte allerdings beachten, dass das Projekt an dem ich arbeite, nur temporär läuft und der Bonus keine regelmäßige Einnahme darstellt. Der Bonus genauso wie die Überstunden werden nach Projektabschluß wegfallen (circa Ende August).

Mein Grundgehalt beträgt also 2250€ netto was einen pfändbaren Betrag von 135€ monatlich ergibt. Die wird also die monatliche zu erwartende Standardabgabe für die nächsten 3,5 Jahre sein.
Nun wissen wir allerdings nicht wie die Banken rechnen. Darum gebe ich Ihnen soviele Informationen wie möglich.

Nimmt man den monatlichen Betrag von 135€ würden für den nächsten 3,5 Jahre (Insolvenzbeginn xx.xx.xxxx) ein Gesamtpfändungsbetrag von circa 6.500€ auflaufen.

Wir sind der Meinung dass man der Bank kein viel höheren Betrag als die 6.500€ anbieten sollte. Eventuell mit dem Hinweis dass die bisherigen höheren monatlichen Abgaben nur temporär sind und man in Zukunft nicht wissen kann was sich noch entwickelt (Arbeitslosigkeit, ein drittes Kind, Berufsunfähigkeit usw.)

Bitte teilen Sie uns doch mit, ob sie der gleichen Meinung hinsichtlich der Höhe des Vergleichsbetrages sind oder welche Beträge Sie den Gläubigern anbieten würden. Die weiteren Schritte würden wir dann, bei aufbringbarer Vergleichssumme, über Sie abwickeln. Vielleicht könnten Sie uns aber schon mitteilen wie hoch ihre Vergütung für die möglichen folgenden Schritte wäre (also Vergleichsangebot an die Gläubiger usw). Müssten wir mehr anbieten wenn wir als Bedingung einen kompletten Austrag aus der SCHUFA stellen würden?



Das ist unser Anschreiben an die Anwältin. Die Essenz ihre Antwort ist diese:

Vergleichsangebot: ca. 8000€

Erfolgschancen: 40-50% (Steht in der Honorarvereinbarung...wahrscheinlich damit bei eventuellem Scheitern
keine Schadensersatzansprüche gegen sie eingeleitet werden können.)

Grundhonorar: 480€
Honorar bei Erfolg: 480€(Grundhonorar) + 890€ (Erfolgshonorar)= 1370€


Was sagt ihr dazu? Sind 8000€ "korrekt"?


Danke :)
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Insokalle

Re: Freikaufen/Nachträglicher Vergleich im Insolvenzverfahren
« Antwort #1 am: 25. Juni 2013, 11:14:26 »

Stand des Insolvenzverfahrens?
Art des Insolvenzverfahrens?
Sind die Zahlen die angemeldeten Forderungen lt. Insolvenztabelle?
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NoKash007

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Re: Freikaufen/Nachträglicher Vergleich im Insolvenzverfahren
« Antwort #2 am: 25. Juni 2013, 13:04:32 »

Hi :)

- es wurde diesen Monat die WVP beantragt...
- Privatinsolvenzverfahren
- ja die Zahlen sind aus der Tabelle

Vielen Dank!
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Insokalle

Re: Freikaufen/Nachträglicher Vergleich im Insolvenzverfahren
« Antwort #3 am: 25. Juni 2013, 16:39:53 »

Versteh ich nicht, ist das Insolvenzverfahren aufgehoben oder nicht?
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NoKash007

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Re: Freikaufen/Nachträglicher Vergleich im Insolvenzverfahren
« Antwort #4 am: 25. Juni 2013, 19:16:12 »

Also der TH hat folgendes geschrieben:

Das Insolvenzverfahren soll nunmehr abgeschlossen werden. Nach Einreichung der Schlussunterlagen wird das Insolvenzgericht über Ihren Antrag auf Restschuldbefreiung entscheiden und ggfs. zunächst die Restschuldbefreiung ankündigen.

Es schließt sich die Wohlverhaltensperiode an. Unter der Voraussetzung, dass Sie Ihre Obliegenheiten erfüllen, wird Ihnen nach Ablauf der Wohlverhaltensperiode Restschuldbefreiung erteilt. Die Obliegenheiten sind in § 295 InsO geregelt.


Mehr kann ich nicht sagen... Also für mich hört sich das so an, als wäre das Insolvenzverfahren kurz vor dem Abschluß.

Danke.
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NoKash007

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Re: Freikaufen/Nachträglicher Vergleich im Insolvenzverfahren
« Antwort #5 am: 25. Juni 2013, 19:18:38 »

Soll ich Zwecks dem "Freikaufen" mit dem TH kommunizieren oder soll ich alles über meine Anwältin regeln?

Danke  :cheesy:
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schwoab

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Re: Freikaufen/Nachträglicher Vergleich im Insolvenzverfahren
« Antwort #6 am: 25. Juni 2013, 19:30:38 »

Also ich und meine Frau sind in den letzten Zügen der ganzen Geschichte. Wir haben die Gläubiger direkt angeschrieben und Ihnen ein Vergleichsangebot in Höhe von 30% der festgestellten Forderungen gemacht. Meiner Frau wurde gestern die Restschuldbefreiung erteilt, ich muss noch etwas warten. Der Schlußtermin für die Gläubiger um der Restschulbefreiung zu widersprechen ist der 15.7.

Lass die Anwältin aus der ganzen Sache raus, hast Geld gespart das Du bestimmt sinnvoller anlegen kannst.
« Letzte Änderung: 25. Juni 2013, 19:43:39 von schwoab »
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NoKash007

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Re: Freikaufen/Nachträglicher Vergleich im Insolvenzverfahren
« Antwort #7 am: 25. Juni 2013, 19:42:04 »

Danke erstmal für die info Schwoab :)

Ihr konntet euch also rauskaufen? Und komplett ohne Anwalt? Wo habt ihr den die Adressen her und wie habt ihr den Brief formuliert? Gibts da Sachen auf die man achten sollte?

Wen wir den Brieg selbst schreiben könnten würden wir bis zu 1400€ sparen...

Kannst du uns ein paar Tipps geben, bitte?
Vielleicht kannst du uns eine neutrale Version des Briefes posten?

Besten Dank!  :biggrin:
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schwoab

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Re: Freikaufen/Nachträglicher Vergleich im Insolvenzverfahren
« Antwort #8 am: 25. Juni 2013, 19:46:24 »

Du brauchst keinen Anwalt, wirklich nicht, kannst Du alles selber machen.Welche Adressen meinst Du denn. Ich kann Dir gerne den Brief zukommen lassen.
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NoKash007

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Re: Freikaufen/Nachträglicher Vergleich im Insolvenzverfahren
« Antwort #9 am: 25. Juni 2013, 19:51:01 »

Ah, ok :)Ich meine die Adressen der Gläubiger. Ich schreibe dich mal persönlich an, Merci :D
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Insokalle

Re: Freikaufen/Nachträglicher Vergleich im Insolvenzverfahren
« Antwort #10 am: 26. Juni 2013, 10:37:46 »

Der große Unterschied zwischen euren Verfahren besteht darin, dass es beim schwoab aufgehoben war und bei nokash noch nicht.
Letzterer sollte sich überlegen, ob er die Aufhebung nicht abwartet, bevor er die Verhandlungen startet.
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NoKash007

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Re: Freikaufen/Nachträglicher Vergleich im Insolvenzverfahren
« Antwort #11 am: 26. Juni 2013, 11:26:38 »

Der große Unterschied zwischen euren Verfahren besteht darin, dass es beim schwoab aufgehoben war und bei nokash noch nicht.
Letzterer sollte sich überlegen, ob er die Aufhebung nicht abwartet, bevor er die Verhandlungen startet.

Ahhh. Danke :)
Warum sollte ich warten?

Mist, gerade vorhin hatte ich den TH angerufen und ihm von meinen Plänen erzählt...
Hab ich jetzt ein Problem?
« Letzte Änderung: 26. Juni 2013, 11:28:40 von NoKash007 »
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Insokalle

Re: Freikaufen/Nachträglicher Vergleich im Insolvenzverfahren
« Antwort #12 am: 26. Juni 2013, 19:37:52 »

Nein, ein Problem sollten Sie nicht bekommen.
Aber über die verschiedenen Konstellationen und deren Folgen könnte und sollte man sich informieren, dazu könnten Sie Ihre Anwältin befragen.
Wichtig wäre zB zu wissen, ob Ihr Gericht bei einer Einstellung des Insolvenzverfahrens (§§ 212, 213 InsO) die RSB erteilt oder nicht. Und falls ja, ob man den Antrag zurücknimmt oder nicht.
Nach Verfahrensaufhebung wird so verfahren wie von schwoab beschrieben. 

Für die Adressen können Sie sich eine Insolvenztabelle besorgen in möglichst ausführlicher Form vom IV/TH. Dort stehen Adressen, Aktenzeichen und die Höhe der Forderung.

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NoKash007

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Re: Freikaufen/Nachträglicher Vergleich im Insolvenzverfahren
« Antwort #13 am: 28. Juni 2013, 19:50:44 »

Hallo,
ich bin jetzt etwas verunsichert worden...

Ein Bekannter meiner Schwester hat in der Verbraucherzentrale Schuldner beratet und riet mir davon ab mich "freizukaufen"...

Gründe:

Die Bank könnte das Insolvenzverfahren immer wieder aufrollen wenn es vorzeitig beendet worden ist.

Die Bank könnte an die Darlehensgeber gehen, also die die mir das Geld zum freikaufen leihen würden, und von denen die restliche Summe "einklagen".

Man könnte bei vorzeitig beendeter Insolvenz bei späteren Großkrediten (Hausbau)Probleme bekommen da man nicht "ehrlich" aus der Insolvenz gekommen ist.



Ich finde das alles ziemlich seltsam... Hat jemand schonmal von solchen Fällen gehört?


Danke!
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Insokalle

Re: Freikaufen/Nachträglicher Vergleich im Insolvenzverfahren
« Antwort #14 am: 29. Juni 2013, 12:19:49 »

Nein. Meint er das ernsthaft? Begründung?
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NoKash007

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Re: Freikaufen/Nachträglicher Vergleich im Insolvenzverfahren
« Antwort #15 am: 29. Juni 2013, 23:20:00 »

Ja, anscheinend meint er das ernsthaft...
Er sagte das Banken teilweise alte Insolvenzfälle wieder aufrollen.
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Insokalle

Re: Freikaufen/Nachträglicher Vergleich im Insolvenzverfahren
« Antwort #16 am: 30. Juni 2013, 10:12:13 »

dann lass sie rollen
Bitte um Erklärung, auf welcher Basis die Sponsoren des Schuldners in die Haftung genommen werden sollen/können. Das würde mich wirklich interessieren.

Eine Einigung mit den Gläubigern im Laufe des Verfahrens zu erzielen, ist nicht weniger legal als die 6 Jahre abzusitzen. Wie soll man langfristig den Unterschied erkennen können?
« Letzte Änderung: 30. Juni 2013, 10:19:04 von Insokalle »
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NoKash007

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Re: Freikaufen/Nachträglicher Vergleich im Insolvenzverfahren
« Antwort #17 am: 30. Juni 2013, 10:13:26 »

Meinst du dass das Quatsch ist was er erzählt? Oder vlt extreme Einzelfälle?
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