"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Freitag Post, heute schon vor Ort  (Gelesen 2267 mal)

auchEinVater

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Freitag Post, heute schon vor Ort
« am: 23. November 2009, 13:10:42 »

Hallo Gemeinde,
Freitag kam Post vom Gericht. Heute um 10:00 schon der beauftragte Sachverständige.
Ich habe dieses Forum am Samstag gefunden und mir viele Seiten durchgelesen.
Nun meine Fragen. Vorher aber Informationen.
Gläubiger 1 FA . Die schätzen 20000 EuroEKSt und Ust ab 2006. USt für 2008.
Gläubiger 2 Autofirma 2900 Euro.
Und natürlich laufende Kosten. Strom Wasser Hausabtrag Telefon usw.
FA hat Insolvenzantrag gegen mich gestellt. Kam vor 3 (Freitag) Tagen per Post.
Heute kam der beauftragte Sachverständige. Er hat mich dann auf die Möglichkeit der PI hingewiesen und auch mit dem FA telefoniert ob er die Selbstständigkeit aus der Masse heraushalten kann.
Und dann seine Fragen gestellt, die ich "nur aus der Hüfte" beantworten brauchte.
Er war eine Std. vor Ort. Aber soviele Dinge habe ich nicht gefragt die ich gerne beantwortet haben möchte.
zur Information:
1. Immobilie 1/2 mir, der Rest gehört der EX.
650 Euro Abtrag wird von mir bezahlt. (1 Monat Rückstand). Noch ca 70000 offen. Verkaufswert z.Z. 60000.
2. 25000 Euro Dispo bei Bank ausgeschöpft seit 10 Jahren (Ich zahle meine Zinsen z.Z 300Euro) von meiner Mutter eine Bürgschaft drauf.
3. 2 Kinder 17/14 der Sohn bei mir. die Tochter bei EX.
4. Selbstständig. Vor 2 Jahren 40000 per Anno, jetzt 20000 per Anno (jeweils Netto)
Abgebrochenes Informatikstudium (Vordiplom bestanden). Keine Ausbildung.

So, nun meine Fragen (Ich hoffe ich habe genug Auskunft gegeben, wenn nicht, dann bitte nachfragen)

a)Der "Versicherungsvertreter" schien mir freudig erregt als ich sagte ich hätte vor 7 Tagen an das FA 2300 Euro  UST für 2009  an das FA überwiesen. Er meinte er kann das zurückholen.
b)Das Haus wird in der Masse sein. Kann ich es irgendwie herausbekommen?
c)Ich darf Nichts bedienen. Aber Er. Wieviel bekommt das FA und wieviel die anderen Parteien (die ich bisher immer bedient habe).
damit mache ich mir doch nur Feinde die ich vorher nicht hatte.

Ach ja, er würde den Antrag des FA mangels Masse ablehnen.
 
Und wies mich auf die PI hin, die ich immer noch beantragen kann, obwohl das FA schon die Insolvenz beantragt hat,


 
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Freitag Post, heute schon vor Ort
« Antwort #1 am: 23. November 2009, 14:21:05 »

Es gibt keine PI ! Ich weiss ja nicht wer oder was da bei Ihnen war, ein Versicherungsvertreter als Sachverständiger der die Zahlungen ans FA im Wege der Anfechtung zurückholen will, gleichzeitig aber erklärt, der Gläubigerantrag würde mangels einen die Verfahrenskosten deckende Masse abgewiesen und gleichzeitig ausgerechnet beim FA anfragt, ob der denn den Neuerwerb aus der Masse freigeben darf ?

Fakt ist: Wenn Sie in den Genuss der Restschuldbefreiung kommen wollen, müssen Sie einen eigenen (vermutlich Regel-)Insolvenz-Eröffnungsantrag + einen Antrag auf Restschuldbefreiung + einen Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten stellen, da ein Restschuldbefreiungsverfahren nur möglich ist, wenn Sie als Schuldner selbst einen Insolvenzantrag stellt.

Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

auchEinVater

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Re: Freitag Post, heute schon vor Ort
« Antwort #2 am: 23. November 2009, 14:33:02 »

da habe ich mich ungenau ausgedrückt.
Genauso wie Sie es beschreiben

" müssen Sie einen eigenen (vermutlich Regel-)Insolvenz-Eröffnungsantrag + einen Antrag auf Restschuldbefreiung + einen Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten stellen, da ein Restschuldbefreiungsverfahren nur möglich ist, wenn Sie als Schuldner selbst einen Insolvenzantrag stellt."

hat er es gesagt. (Er nutzte aber das Wort Privatinsolvenz) Das Verfahren kostet  ca. 2000 Euro. 

von  "beim FA anfragt, ob der denn den Neuerwerb aus der Masse freigeben darf" hat er nichts gesagt. Ich auch nicht.
Es ging um mein Gewerbe (Selbstständigkeit). Verbot des Gewerbes vom Finanzamt.

Ich habe ihn als "Versicherungsvertreter"  beschrieben weil er eben genau den Eindruck auf mich machte.
Er war aber der vom Gericht bestellte Sachverständige.

Vielen Dank für Ihre Antwort.

mit freundlichem Gruß

Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Freitag Post, heute schon vor Ort
« Antwort #3 am: 23. November 2009, 14:45:57 »

Rechtsform? Einzelunternehmen? GbR? GmbH? Ich tippe auf Einzelunternehmen.
Wurde eine Gewerbeuntersagungsverfahren bereits eingeleitet? Eher nicht.

Prob ist die Bürgschaft der Mutter und das Haus.

Letzteres wird evtl.  aus dem Insolvenzbeschlag freigegeben (wenn es denn zu einer Öffnung kommt), da eine Überschuss zu erwarten ist. Wie es dann mit der Immo weiter geht, bleibt hier und jetzt offen.

Die Bank wird an die Mutter herantreten und die Bürgschaft einfordern.

PS: Das Insolvenzverfahren kostet zwar, richtig, die Verfahenskosten werden aber auf Antrag des Schuldners gestundet. 

Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

auchEinVater

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Re: Freitag Post, heute schon vor Ort
« Antwort #4 am: 23. November 2009, 19:13:24 »

Danke für die schnelle Antwort.
EK= eingetragener Kaufmann lautet meine Rechtsform.
Ich habe das vorhin mal überschlagen. Wenn ich jeden Monat > 1000 Euro an den IV/TH zahle, bin ich in 2 Jahren beim FA Schuldenlos.
Leider wird Der aber in der Zeit meine 1/2 Immobilie und meine Mutter bedrängen müssen.
Dispo kaputt, Haus wird versteigert obwohl der Ertrag geringer sein wird als die Restschuld.
Die laufenden Kosten ( Abtrag Haus und Zinsen Dispo) sind ja "Neuschulden".
Die kann ich nicht bedienen da Alles was ich (v)erdiene an den IV gehen muß.
Oder ist die Miete, Strom, Wasser usw schon in dem PLAN drinnen?
Das kann ja wohl nicht sein.
Oder teilt der das so schlau auf daß dem FA ein Teil gezahlt wird und die laufenden Verpflichtungen weiter erledigt werden können?
Ich bin da wirklich ratlos.
Was passiert denn wenn ich den Antrag nicht stelle, er also den InSo-Antrag des Finanzamtes mangels Masse nicht durchlässt.
Gebrandmarkt (Schufa usw.) bin ich doch auch bei der Insolvenz.
 
mit freundlichem Gruß


Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz