"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Freiwillig Beträge abführen um RSB Versagung zu umgehen  (Gelesen 2073 mal)

KSC

  • Gast

Hallo.

Folgende Situation:

9 Monate war NICHTS pfändbar. Nun arbeite ich ja bei einer Zeitarbeitsfirma, Vollzeit 3 Schicht (Früh,Spät, Nachts). Jetzt
sind ja (circa) 50,00€ ab Mai (Mai, Juni, Juli, August) pfändbar.

Da ich ab September die Abendrealschule + 400€ Job (und KG) nachhole, liege ich ja wieder unter der Pfändungsfreigrenze. Wenn ich dann von den 584€ daheim was abgebe, habe ich noch etwa 360€. Von den 360€ würde ich dann die (circa) 50,00€, eben das was in der Zeit monatlich pfändbar war, freiwillig jeden Monat an den Insolvenzverwalter überweißen.

So würde ich innerhalb des Verfahrens einen winzigen Teil der Gläubigerforderungen befriedigen und die Verfahrenskosten
komplett bezahlen (ca. 60Monate a 50€ = 3000€).

Dann können die Gläubiger mir nichtmehr die RSB versagen, oder?

- Ich kann nicht Abends arbeiten gehen und gleichzeitig in der Schule sitzen. Ohne Realschule -> keine Ausbildung, und ohne Ausbildung -> keinen gescheiten Job (Zeitarbeit oder Hartz4)
« Letzte Änderung: 04. April 2010, 18:37:25 von KSC »
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Freiwillig Beträge abführen um RSB Versagung zu umgehen
« Antwort #1 am: 05. April 2010, 12:06:18 »

Wenn das Problem Schule mit dem Th und Gericht  geklärt war, bedarf es keiner zusätzlichen Zahlung.

Wenn Sie es sich leisten können, können Sie natürlich auch auf die TH-und Gerichtskosten vorauszahlen.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

KSC

  • Gast
Re: Freiwillig Beträge abführen um RSB Versagung zu umgehen
« Antwort #2 am: 05. April 2010, 12:35:20 »

Hi Paps,

der Insolvenzverwalter meinte das ich die Schule machen kann, habe ihm gleich erzählt, das ich nicht (da ich 3 Schicht arbeite 1-12 Monate unbefristet) das ich nicht Abends arbeiten gehen kann, und gleichzeitig in der Schule sitzen kann. Er meinte ich bräuchte ihn nicht fragen und das es kein Problem seie. "Soll es ruhig machen" sagt er.

Hab daraufhin das Insolvenzgericht angeschrieben, glaube aber das die das falsch verstanden haben, denn die schreiben "neben der Arbeit Abends noch die Schule besuchen".

Muss ja den Arbeitsvertrag dann kündigen im August und ab Sept. gibts dann ein 400€ Job, und Kindergeld (584€). Also würde ich wieder unter der Pfändungsfreigrenze liegen, jetzt können die Gläubiger sagen das ich sie deswegen benachteiligt habe und so einen Antrag auf Versagung stellen, und das will ich umgehen.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz