Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: KSC am 27. Februar 2010, 22:34:57

Titel: Freiwillig von unpfändbarem Einkommen zahlen, ratsam?
Beitrag von: KSC am 27. Februar 2010, 22:34:57
Da ich ja, wie bekannt ist, gerne ein Freizeitgrunstück kaufen möchte, ob von privat oder Zwangsvollstreckung ist ja egal. Es ist ja so, das ich den "Berg" an Kosten wegen des Verfahrens/Treuhänder nach dem Verfahren auferlegt bekomme, ist es daher ratsam lieber freiwillig vom Ausbildungs- Geld etwas zu bezahlen das die evtl. vorher weg sind? Sonst könnte mir wenn ich es nicht bezahlen könnte nach dem Verfahren das Amtsgericht bzw. Insolvenzgericht, ja das Grundstück pfänden, oder?

Wie hoch werden die Kosten circa ausfallen?

40 Gläubiger Anfangs (viele Abzocker-Firmen)
nun
11 Gläubiger angemeldet, 4300€ Schulden
Titel: Re: Freiwillig von unpfändbarem Einkommen zahlen, ratsam?
Beitrag von: KSC am 27. Februar 2010, 22:38:40
Stop es sind 10! Die eine hat die Forderung zurückgenommen, da ich eine Klage angedroht habe!