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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Fremdbeantragtes IN durch KK - Viele Fragen.  (Gelesen 2389 mal)

purzelbaum

  • Gast
Fremdbeantragtes IN durch KK - Viele Fragen.
« am: 05. Januar 2008, 19:06:45 »

Schönen guten Abend,

Erstmal bin ich Froh das ich ein Forum gefunden habe, wo ich schon mal vorab sehr viele wichtige Info´s bekommen konnte.

Habe einen Betrieb in Form einer KG. Jetzt wurde durch eine KK bei der Beiträge offen stehen ein Insolvenzverfahren beantrag, das ich per Beschluss vom Gericht zum 21.12.07 im Briefkasten hatte. Muss dazu sagen das die lfd. KK Beiträge, auch Löhne bis  auf den Dezember immer bezahlt wurden. Die Beitragsforderung der KK rührt aus einer Betriebsprüfung der Jahre 2003, 2004, 2005 u. 2006. Natürlich mit Säummniszuschlägen.

Hatte auch schon ein Treffen mit dem IV, der bis nächste Woche Mittwoch alle Zahlen benötigt.

Für mich als erstes eine sehr wichtige Frage:

Der Antrag wurde durch einen Dritten gestellt, in dem Fall die KK. Wann muss ich jetzt Eigenantrag stellen um ggf. zu einer RSB zu gelangen.

Möchte keine Frist versäumen. Könnte mich diese ja Kosten.


Bedanke mich schon mal im voraus für jede Antwort.

Und noch allen ein gesundes Jahr 2008.
Grüsse Purzelbaum
« Letzte Änderung: 05. Januar 2008, 19:52:27 von purzelbaum »
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ThoFa

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Re: Fremdbeantragtes IN durch KK - Viele Fragen.
« Antwort #1 am: 06. Januar 2008, 00:02:58 »

Hallo,

Sie sollten sich unbedingt in Beratung begeben, Ihre Frage zeigt schon, dass Sie gar nicht wisen, was da gerade aus Sie zukommt.

Wenn der Antrag gegen die KG gestellt wurde - so liest es sich - dann ist dies nicht gleichbedeutend mit einem privaten Insolvenzverfahren. Ob ein solches überhaupt notwendig ist, wäre zunächst zu klären. Sind Sie Komplementät oder Kommanditist ?

MfG

ThoFa
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purzelbaum

  • Gast
Re: Fremdbeantragtes IN durch KK - Viele Fragen.
« Antwort #2 am: 06. Januar 2008, 02:06:55 »

Hallo ThoFa,

Bin in der Stellung des Komplementär.

Nein, leider weiss ich nicht was auf mich zukommt. Habe zwar schon viel gelesen, weiss aber über viele Dinge rein gar nichts.

Es sind eine Menge verknüpfungen die durch diesen Antrag entstehen. Dieser vorläufige Insolvensverwalter bekommt jetzt erstmal alle notwendigen Unterlagen um zu Prüfen.

Dann gehe ich sehr stark davon aus, das ich nicht um diese Insolvenz komme.

Weiss im Moment nicht mehr was ich tun soll. Weiss jetzt gar nicht mehr ob es eine Privat- oder eine Regelinsolvenz ist.

Was ich jetzt genau beachten muss und was nicht.

Weiss auch leider nicht an wen ich mich da am besten begebe, wegen einer evtl. Beratung.

Vielen Dank erstamal

Hoffe vielleicht hier noch mehr Hilfe zu bekommen, den jede Beratung würde ja wieder sehr teuer.
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ThoFa

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Re: Fremdbeantragtes IN durch KK - Viele Fragen.
« Antwort #3 am: 06. Januar 2008, 18:12:06 »

Hallo,

da Sie Komplementär sind haften Sie für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft persönlich.

So lange die KG Insolvenz noch läuft, kann nur der Insolvenzverwalter die persönliche Haftung bei Ihnen geltend machen und nicht die Gläubiger. Diese Situation sollten Sie nutzen.

Ich behaupte, dass es für Sie ohne Beratung noch viel teurer wird.

MfG

ThoFa 
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Schreiner

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Re: Fremdbeantragtes IN durch KK - Viele Fragen.
« Antwort #4 am: 06. Januar 2008, 19:02:55 »

Hallo zusammen
wollte auch mal eine KG machen mit meiner Firma, binn aber ganz schnell davon abgekommen , weil man mir sagte dass ich trozallem persöhnlich hafte.
Ist es dann nicht besser sofort RIV zumachen oder sehe ich das vieleicht falsch?, denn Purzelbaum
haftet so oder so mit seinem Privatvermögen??
Bei wem könnte er vorspechen wegen seine Situation AG, Anwalt?
Soweit ich weiß, beim AG keine Kosten ( Rechtspflege ) Anwalt erste Beratung kostenlos !!

mfg. schreiner
« Letzte Änderung: 06. Januar 2008, 19:10:21 von Schreiner »
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ThoFa

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Re: Fremdbeantragtes IN durch KK - Viele Fragen.
« Antwort #5 am: 07. Januar 2008, 02:00:49 »

Hallo,

das Amtsgericht macht keine Beratung und ob ein Anwalt für die Lösung eines wirtschaftlichen Problems der richtige Ansprechpartner ist, muss jeder für sich selbst entscheiden.
Wenn man der Meinung ist für eine sinnvolle Beratung nichts zahlen zu müssen, muss man auch damit rechnen, dass man nicht das optimale Ergebnis erreicht.

Ob eine Insolvenz für den Threadersteller nun das richtige ist, kann man aus der Ferne nicht beurteilen. Alternativ kann auch eine Einigung mit den IV der KG eine Lösung sein.

MfG

ThoFa 
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