Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Paul80 am 25. Juni 2008, 15:30:25

Titel: Fremdes Eigentum pfändbar?
Beitrag von: Paul80 am 25. Juni 2008, 15:30:25
Hallo!

Ich bin neu hier und muss gleich eine für mich wichtige Frage stellen:

Ein Geschäftspartner hat mehrere Tausend Euro Schulden bei mir und ist privatinsolvent. Bereits VOR seines Insolvenzantrags hat er mir schriftlich mehrere Gegenstände als "Sicherheit" überschrieben. Wir haben festgelegt, dass sie in meinen Besitz übergehen, ich sie ihm aber wohlwollend zur Verfügung stelle, da er versuchen will, mich auf andere Art und Weise auszuzahlen. Wenn mir das zu lange dauern sollte, habe ich das Recht, die Gegestände jederzeit zu verkaufen, um seine Schulden bei mir abzuzahlen.
Aufgrund der Insolvenz war bei ihm jetzt bereits jemand vom Pfandhaus, der eine Bestandsaufnahme machen sollte.
Die Frage ist nun:  Können die besagten Gegenstände gepfändet werden? Wir haben schließlich eine schriftliche Vereinbarung, dass die Sachen mir gehören. Oder sollte ich sie lieber schnell da wegholen..?

Über eine Auskunft würde ich mich freuen!  :cheesy:
mfg Paul
Titel: Re: Fremdes Eigentum pfändbar?
Beitrag von: paps am 26. Juni 2008, 19:17:09
Nach einem (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/142.gif),
die entscheidenden Fragen;

Haben Sie ihre Forderung samt der Sicherungsrechte an den Gegenständen denn schon bei der Inso ihres Geschäftspartners angemeldet?

Wie lange vor dem Antrag wurden die Sicherungsrechte fixiert.

Wenn allses wasserdicht ist, sollten Sie schnellstens ihre Rechte anmelden.
Sonst müßten Sie eventuell auf Herausgabe klagen.