Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Annie am 28. April 2009, 20:02:38
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Hallo zusammen,
bei meinem Freund wurde am 27.04.2009 das Insolvenzverfahren eröffnet, der entsprechende Beschluss wurde ihm heute zugestellt. Ich als seine Freundin habe vor Kurzem erfahren, dass ich schwanger bin (aktuell jetzt 11. Woche). Da mein Freund sich nun mit dem bestellten Treuhänder in Verbindung setzen will um sämtliche Unterlagen vorbeizubringen und alles weitere zu besprechen, fragen wir uns jetzt, ob wir die Schwangerschaft jetzt schon angeben müssen/sollen. Da ich ja eigentlich noch nicht die kritische Phase hinter mir habe, bin ich ratlos...
Dann hätte ich noch eine zweite Frage... Ich habe bis dato das Gehalt meines Freundes komplett von seinem auf mein Konto überwiesen, da ich sämtliche Überweisungen online erledige (Miete, Strom etc.). Kann es diesbezüglich Probleme geben? Soweit ich weiß, müssen ja die Kontoauszüge der letzten 3 Monate (?) vorgelegt werden, aber die ganzen Zahlungen habe ich ja von meinem Konto aus erledigt...
Vielen Dank für Eure Hilfe!
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Zur 1. Frage: Ich würde es einfach nach der 12. SSW mitteilen und fertig. Interesant ist es m.M. sowieso erst wenn du entbunden hast.
Zur Frage 2: keine Ahnung.
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Ihre Schwangerschaft muss nicht mit dem TH erörteret werden.
Zu Kontobewegungen kann es immer Fragen geben.
Ob, wie, welche? Abwarten ...