Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: melmax am 26. August 2009, 11:26:55
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Hallo,
bin gerade ganz frisch im Privaten Insolvenzverfahren. Jetzt hätte ich die Möglichkeit, eine Führerscheinausbildung zu machen. Meine Freigrenze müsste bei etwa 1450 liegen (Mann & Kind). Soviel Geld habe ich aber trotz meines Vorhabens nicht.
Darf ich denn in der Insolvenz überhaupt einen Führerschein machen? Muss ich meinen Treuhänder darüber informieren?
Vielen Dank für Antworten!
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Darf ich denn in der Insolvenz überhaupt einen Führerschein machen?
- warum denn nicht? Natürlich darf man einen Führerschein machen.
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aha. na da bin ich ja beruhigt. dachte das geht nicht und wenn ichs trotzdem mache gibt das riesenärger.