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Autor Thema: Führerschein  (Gelesen 1991 mal)

KSC

  • Gast
Führerschein
« am: 14. März 2010, 19:05:38 »

Hi,

möchte mich mal erkundigen, ob ich während des "eigentlichen" Insolvenzverfahrens einen Führerschein machen kann? Würde
das Geld natürlich aus dem unpfändbarem Einkommen bezahlen.

Geht mir nur darum das ich ja dann während des "eigentlichen" Insolvenzverfahrens etwas "erwerbe" ?!  :gruebel:

Möchte keinen Auto, sondern den 125er Motorrad Führerschein machen.

Grüße
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Führerschein
« Antwort #1 am: 14. März 2010, 22:59:29 »

ja, das geht.
Ein Führerschein ist kein Vermögen und somit nicht pfändbar. :wink:
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

KSC

  • Gast
Re: Führerschein
« Antwort #2 am: 15. März 2010, 00:02:22 »

Top das freut mich  :juchu: danke Paps  :hi:
Gespeichert
 
 

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