Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: concretehh am 14. Juni 2013, 07:22:49

Titel: Führerscheindahrlehn Arge vor der Regelinsolvenz
Beitrag von: concretehh am 14. Juni 2013, 07:22:49
Mein Freund hatte 2007 vom ALG2 gelebt. Er war selbstständig und konnte damals  mangels Vermögen nicht in die Insolvenz. In 2008 gab es eine gesetztesänderung und er konnte in die Regelinsolvenz (ich hoffe, ich habe das so richtig wiedergegeben). Um nicht von hartz 4 leben zu müssen, hat er 2007 lange mit der Arge verhandelt um ein Dahrlehn für einen LKW Führerschein zu bekommen. Den hat er 2007 gemacht und muss seitdem kleine raten zurückzahlen. irgendwann 2008 konnte er durch besagte gesetztesänderung doch in die Insolvenz gehen. Seit dem muss er trotzdem kleine beträge an die Arge zurückzahlen.
meine Frage nun, vielleicht könnt ihr mir helfen,  :wink:
es handelt sich ja nicht um widrig erlangte Leistungen umd er hat auch nichts vorsätzlich erschlichen, meiner Meinung müsste er das Dahrlehn doch auch nun nicht zurückzahlen..ich denke, diese ratenzahlung bevorzugt die Arge, er müsste sie einstellen und die offene summe würde mit unter die restschuldbefreiung fallen. Er konnte durch das Dahrlehen als Fahrer arbeiten und lebt nicht mehr vom alg2 und zahlt die raten vom selbstbehalt.

Vielen Dank für eure Hilfe