Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Moriis am 05. September 2008, 03:41:46
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Ich möchte in absehbarer Zeit meine Regelinsolvenz einleiten, da ich mehr als 25 Gläubiger habe.
Mein Problem dabei ist die Veröffentlichung in den Insolvenzbekanntmachungen.
Ich wohne in einem kleinen Ort und kenne viele Geschäftsleute und ich möchte
nicht, dass diese von meiner Insolvenz Kenntnis bekommen. (bei diesen Leuten
habe ich keine Schulden.)
Ich habe die Möglichkeit (das nächste Bundesland ist nur 50km weg) ein Zimmer
in einem anderen Budesland zu mieten und mich dort als Hauptwohnsitz anzumelden.
Wohnen möchte ich aber weiterhin hier.
Wenn ich mich im anderen Bundesland anmelde und dort die Insolvenz starte,
müsste doch eigentlich die Veröffentlichung auf meinen Namen, aber mit der
anderen Adresse erscheinen.
Ist das korrekt so ?
Ich wäre für ein paar Infos dankbar.
PS: Ich stehe zu meinen Schulden und dies ist innerhalb meiner Familie
bekannt. Aber alle anderen sollen es nicht erfahren und ich weiss, dass
viele meiner Geschäftspartner und Freunde regelmässig die Insolvenzbekanntmachungen lesen.
Euer Moriis
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Hallo,
wenn Sie ein einigermaßen waches Gericht haben, werden die Ihnen Ihren Plan um die Ohren hauen und das Verfahren an Ihren wahren Sitz verweisen.
Sie schreiben von Geschäftspartner, sind Sie aktiv selbständig ?
MfG
ThoFa