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Autor Thema: Für PI entschieden - Wie geht es nun weiter?  (Gelesen 1759 mal)

Eulenmaedchen

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Für PI entschieden - Wie geht es nun weiter?
« am: 29. April 2013, 09:36:13 »

Hallo zusammen,

mein Mann und ich haben nun beide dem Anwalt, der für unsere aussergerichtliche Schuldenregulierung zuständig sein sollte, mitgeteilt, dass wir das aufgrund unserer finanziellen Situation nicht können und in die Privatinsolvenz müssen. Könnt ihr mir sagen, wie es nun weitergeht?
Der Anwalt wollte erst mal einen aktuellen Verdienstnachweis von uns beiden. Meinen hat er bekommen (Arbeitslosengeld und Nebenjob), der von meinem Mann wird erst Mitte/ Ende Juni möglich sein, da er im Mai erst eine neue Stelle anfängt. Passiert bis dahin noch gar nichts?
Den Anwalt müssen wir aber nicht wie in der aussergerichtlichen Schuldenregulierung weiterzahlen, oder? Das Honorar hat er eh schon raus bei den Monaten, die wir schon gezahlt haben (hatten sich noch nicht alle Gläubiger gemeldet, deshalb hat es sich so in die Länge gezogen und es wurde noch kein Vergleich erwirkt).
Wie sehen die weiteren Schritte für uns aus? Wie lange etwa wird sich alles hinziehen, bis wir offiziell mit der PI starten?
Und dann wollte ich mal nachhören, ob es Verdienstgrenzen bezüglich der unterhaltspflichtigen Person gibt. Wisst ihr da was oder entscheidet das jeder Treuhänder individuell?
Ich bin ja erst mal generell für meinen Mann eine unterhaltspflichtige Person, aber ich bekomme Arbeitslosengeld (ab Juli den gleichen Betrag für eine Umschlung) und dann verdiene ich mir auch noch was dazu. Alleine leben könnte ich von dem Geld aber nicht, aber für den TH ist es vielleicht schon zu viel.
Vielen Dank schon mal für eure Antworten.
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Insokalle

Re: Für PI entschieden - Wie geht es nun weiter?
« Antwort #1 am: 30. April 2013, 10:44:51 »

Ich glaub, ich versteh den ganzen Beitrag nicht richtig. Sie haben Monate an den RA bezahlt? Sie fragen ihn nicht bzw. wissen nicht, was er wann macht? Sie warten monatelang auf die Antworten aller Gläubiger? Obwohl eine einzige Absage reicht, damit der außergerichtliche Einigungsversuch platzt?
Wie lange wird es dauern? Darauf habe ich keine Antwort aber vielleicht Ihr Anwalt.

Wenn der außergerichtliche Einigungsversuch scheitert, brauchen Sie bei einem Verbraucherinsolvenzverfahren eine Bescheinigung darüber (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO). Dann können die Anträge bei Gericht gestellt werden. Falls Ihr Anwalt das machen soll, kann er dafür natürlich abrechnen, wenn das nicht schon zusammen mit der außergerichtlichen Einigung vereinbart war.

Ob die TH in den beiden Verfahren jeweils einen Antrag auf Nichtberücksichtigung unterhaltsberechtigter Personen stellen wird, wird man sehen. Zu dem Thema gibt es allein hier viele Beiträge. Wohnen Sie zusammen, werden idR die Sozialhilfesätze zzgl. Aufschlag von 30-50% angesetzt.
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Eulenmaedchen

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Re: Für PI entschieden - Wie geht es nun weiter?
« Antwort #2 am: 06. Mai 2013, 06:40:50 »

Wir hatten uns im Oktober 2012 für eine aussergerichtliche Schuldenregulierung entschieden, dem RA alle notwendigen Unterlagen zugeschickt und dann ab November die monatliche vereinbarte Rate bezahlt. Der RA hat auch alle Gläubiger angeschrieben und uns auch immer wieder auf den neusten Stand gebracht, aber einige Gläubiger haben sich bis heute nicht gemeldet, bzw. immer noch nicht den Kredit gekündigt (obwohl seit Okt. nicht mehr bezahlt wird). Und laut RA konnte er deshalb bis heute keinen Vergleich an die Gläubiger senden, aber wir haben halt jeden Monat weiterhin die Rate bezahlt, bzw. nach meiner eingetretenen Arbeitslosigkeit die Rate noch runtergestockt.
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Insokalle

Re: Für PI entschieden - Wie geht es nun weiter?
« Antwort #3 am: 06. Mai 2013, 18:15:31 »

Auf Null hoffentlich. Ich halte von solcher Vorgehensweise nicht besonders viel, den Schuldnern jetzt schon Raten abringen ohne dass dem außergerichtlichen Vergleich alle Gläubiger zugestimmt haben.

Das hier:

„Und laut RA konnte er deshalb bis heute keinen Vergleich an die Gläubiger senden“

verstehe ich schon gar nicht. Wie lange wollte Ihr denn noch abwarten? Ich wüsste wirklich nicht, was dagegen den spricht, auch diesen Gläubigern bei ungekündigten Krediten den Vergleich zuschicken.
Wenn es Banken o.ä. sind, dann haben die vermutlich als Sicherheit eine Lohnabtretung. Wenn die eines Tages bei den Arbeitgebern geltend gemacht wird, wir wollt Ihr dann noch die obigen Raten zahlen? Oder steht dazu was im Plan?
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