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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: ganz neu und viele fragen...  (Gelesen 2180 mal)

lu2008

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ganz neu und viele fragen...
« am: 20. April 2013, 14:24:23 »

Hallo Ihr Lieben,

ich bin ganz neu hier und hoffe ich setzte mein Beitrag in das Richtige Forum.
Ich bin seit 9.4.13 in der Privatinsolvenz und hatte bisher noch keinen Kontakt zu meinem Treuhänder, wobei ich sagen muss das ich ein wenig angst davor habe. Bin bezüglich dem ganzen doch sehr unsicher und weis nicht wirklich was mir bevorsteht.
Ich habe einen sohn von vier jahren und durch ihn eine Pfändungsgrenze von 1600Euro und da ist schon meine erste Frage.
Ich verdiene ca 930 Euro, bekomme kindergeld und unterhalt, somit lieg ich ja noch weit unter der Pfändungsgrenze. Zusätzlich bekomme ich von meinem Ex-mann 50 euro für unser damals gemeinsames ehekonto was ich schon abbezahlt habe. Darf man mir die 50 euro nun wegnehmen?
Und wie ist das wenn ich zb mal Geldschenke bekomme, sagen wir 100 Euro, dann liege ich ja immer noch unter der pfändungsgrenze, darf man mir das dann weg nehmen? ODer darf man mir bis 1600Euro garnichts wegnehmen?
Bin ziemlich verunsichert... :dntknw: :dntknw:
Und dann noch eine Frage,ich arbeite erst wieder seit kurzem, aber was ist wenn ich den job nicht mehr habe, beispielsweise durch kündigung, oder private gründe evtl durch mein kind. Kann er mich zwingen zum arbeiten? Oder ist es da etwas anderes wenn man ein Kleinkind hat?

Ich danke euch von herzen wenn ihr mir ein wenig licht ins dunkle bringen würdet.

Lg Sandra

Und dann hab ich noch eine frage, ich habe eine versicherung die ich nicht mehr zahlen konnte, dadurch ist so einiges aufgelaufen, das ist auch mit in der insolvenz mit drin, aber die lassen mich erst zum 01.01.2014 aus dem vertrag raus und somit laufen da jeden monat nochmal beiträge auf. Bekomme ich da jetzt probleme? mein Schuldenberater wusste das und hat sich dazu nie negativ geäußert.
Und dann noch eine frage... :rougi:
Ich habe nun post bekommen von noch einem gläubiger, der aber nicht in der insolvenz mit drin ist, ist aber eine schuld vor der insolvenzeröffnung, kommt der jetzt noch mit rein oder nicht? Dann gibts noch einen gläubiger, da hat mein schuldenberater gesagt ich soll den grundbetrag zahlen dann wäre die forderung abgeschlossen, das habe ich auch vor inso gemacht, allerdings beharren die nun auf den rest auch noch. Kommt das dann auch mit rein?

Und die allerletzte Frage... Was bededeutet eine null-runde in der insolvenz? Ist die anders als die normale?
Gibt es da auch eine Wohlverhaltensphase?

Tut mir leid für die vielen fragen... :sad: :sad:
« Letzte Änderung: 20. April 2013, 14:42:53 von lu2008 »
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Der_Alte

  • Gast
Re: ganz neu und viele fragen...
« Antwort #1 am: 20. April 2013, 18:19:20 »

Wenn Sie nur einen Sohn haben, ist diese die einzige unterhaltsberechtigte Person. Dann gilt aktuell die Pfändungsfreigrenze von 1419 €.
Kindergeld zählt nicht zu den pfändbaren Einkünften und ist nicht mitzurechnen.
Die 50 €, die Ihr Ex-Mann Ihnen zahlt sind in vollem Umfang pfändbar, denn erbezahlt damit eine Forderung, die Sie gegen ihn haben.

Diese Forderung ist zwingend im Insolvenzantrag anzugeben, ansonsten wäre es ein Versagensgrund.

Geschenke dürfen Sie im Verfahren zwar annahmen, müssen Sie aber sofort an den Treuhänder abführen. Aus diese sind in voller Höhe pfändbar.
Geschenke für Ihren Sohn sind es natürlich nicht, die darf er (und Sie als Erziehungsberechtigte für ihn) auch annehmen. Wichtig ist die absolut klare Zuordnung.

Solange Sie ein Kind unter acht Jahren erziehen, ruht die Erwerbsobliegenheit.

Wegen der Versicherung reden Sie am besten mit dem Treuhänder, eine vorzeitige Kündigung könnte möglich sein. Wichtig ist, dass Sie diese auch als möglichen Gläubiger angeben.

Den nicht angemeldeten Gläubiger melden Sie sofort bei Gericht und, wenn der Treuhänder schon bekannt ist, auch dort mit all den Angaben nach, wie im Insolvenzantrag die übrigen Gläubiger benannt sind.

Null-Runde oder Null-Insolvenz heißt, dass die Gläubiger nichts bekommen werden, weil kein pfändbares Einkommen vorhanden ist. Es sind lediglich die Kosten des Treuhänders in der Wohlverhaltensperiode zu zahlen und ggf. die Verfahrenskosten, wenn eine weitere Stundung nicht möglich ist.
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lu2008

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Re: ganz neu und viele fragen...
« Antwort #2 am: 20. April 2013, 19:19:05 »

Ich danke ganz herzlich für die antwort. Auf meinen "Zettel" den ich für mein konto bekommen habe, steht 1600Euro drauf. :gruebel: Deswegen war ich bisher im glauben das es so ist. Die 50Euro habe ich diesen monat das letzte mal bekommen, also bevor ich wusste das am 9.4 die insolvenz beginnt...Es gibt darüber auch nichts schriftliches weil wir das so ausgemacht haben. Wäre es da ratsam etwas aufzusetzten? Dass das eben zum April erledigt ist? Oh mir wird gleich ganz mulmig hab totale angst davor irgendwas verkehrt zu machen.....
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Der_Alte

  • Gast
Re: ganz neu und viele fragen...
« Antwort #3 am: 20. April 2013, 22:02:10 »

Wenn die Forderung vor der Insolvenz erledigt war, ist da nach meiner Meinung nichts mehr zu tun.
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Insokalle

Re: ganz neu und viele fragen...
« Antwort #4 am: 21. April 2013, 19:24:23 »

Und wenn sie nicht erledigt war, können Sie die Forderung nicht für erledigt erklären, weil das Insolvenzverfahren eröffnet ist und die Forderung zur Insolvenzmasse gehört.

Bitten Sie den TH, ggf. den Nichteintritt in die Versicherung zu erklären, vielleicht macht er das. Es wirkt quasi wie eine Kündigung.
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