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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: ganz viele fragen auf einmal zur privat inso und deren folgen  (Gelesen 2965 mal)

Gast

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hallo erst einmal!

ich bin heute rein zufällig auf dies forum gestoßen und bin nun total verwirrt!

mein mann ist seit november 04 im eröffnungsverfahren der privaten insolvenz (bis heute dachte ich er sei schon in der WVP)habe sofort den beschluss gelesen und da stellte sich mir nun die frage, was bedeutet es genau wenn da steht, stundung für insolvenzeröffnungsverfahren und vereinfachtes insolvenzverfahren bewilligt?

wann kommt er denn dann in die WVP und wie lange dauert diese denn dann wenn das eröffnungsverfahren nun schon fast 2 jahre lang geht ist diese dann trotzdem 6 jahre lang?

was ist z.b. wenn wir ein neues auto brauchen?wir haben 3 kinder und sollten ganz dringend eines haben auch damit mein mann zur arbeit fahren kann kann er denn einen kredit aufnehmen als bürge quasi?also ich meine das ich den kredit beantrage und er bürgt.

und was mich noch verwirrt hat ist die steuererklärung denn meine insolvenzverwalterin meinte zu mir, dass die vom jahr 04 in die masse ginge allerdings die von 05 wir selbst bekommen aber wie kann sie das sagen, wenn er doch noch garnicht in der WVP ist???bei euch habe ich allerdings gelesen das vor der WVP der verwalter die erklärung machen muss?
das dumme ist, ich habe die erklärung längst abgegeben weil sie ja nichts davon sagte das sie das machen muss!

ich hoffe sehr, dass sie meinem verwirrten kopf etwas auf die sprünge helfen können.


dazu wollte ich noch ganz pauschal sagen, das ich die private Insolvenz nicht als so negativ empfinde wie viele hier gut ich weiß nicht wie es bei selbstständigen ist aber von unserer \"ottonormalverbraucher\" seite her kann ich nur sagen bis jetzt zumindest uns hätte nichts besseres passieren können und endlich haben wir wieder etwas mehr geld zur verfügung als davor uns geht es grob gesagt finanziell zwar nicht super aber viel viel besser als vor der insolvenz!
liebe grüße
N.Braun :denken:  :bitte:  
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Sanierer

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ganz viele fragen auf einmal zur privat inso und deren folgen
« Antwort #1 am: 17. April 2006, 12:52:35 »

Hallo N.Braun,

Wie ist der Stand des Insoverfahrens. Wurde bereits Restschuldbefreiung angekündigt oder das InsoVerfahren beendet?

In der Insolvenz findet der Schlußtermin statt. Dort wird Ihnen die Restschuldbefreiung angekündigt. Einige Zeit später wird das Verfahren aufehoben (i.d.R. nach § 200 InsO). DANN ist die Insolvenz vorbei und Sie befinden sich automatisch in der Wohlverhaltensphase.

Das Amt des Insolvenzverwalters ist beendet. Sie haben die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über Ihr Vermögen zurück.

Beachten Sie Ihre Pflichten gem. §295 InsO

Gruss Sanierer[addsig]
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9966braun

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ganz viele fragen auf einmal zur privat inso und deren folgen
« Antwort #2 am: 21. April 2006, 08:23:14 »

nein bis jetzt ist nur das insolvenzverfahren eröffnet bis jetzt haben wir noch nichts anderes bekommen (antrag auf restschuld hat unser anwalt auf jeden fall gemacht)
wann findet den der schlusstermin erfahrungsgemäß statt?
Kann es sein das durch eine Abtretung an eine Bank nun erst mal 2Jahre die Bank geld bekommt un man danach in die WVP kommt?
Was ist eigentlich wenn man alles durchgestanden hat? Ist man dan wieder eine \"weiße weste\" oder bestehen dann immer noch eintragungen bei der Schufa z.b.??
Da fällt mir ein wenn ich keinen Verwalter mehr habe weil man in der WVP ist wohin gehen denn dann die Pfändungsgelder die direkt vom Gehalt abgezogen werden wenn gar kein Verwalter mehr da ist?
Ich glaub so langsam bin ich immer mehr verwirrt :rolleyes:
aber macht ja nix habe nun ja endlich jemand gefunden der mich ein wenig \"aufklären\" kann Danke nochmal hierfür
Liebe Grüße
N.Braun
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Sanierer

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ganz viele fragen auf einmal zur privat inso und deren folgen
« Antwort #3 am: 22. April 2006, 22:15:52 »

So viele Fragen!

Grundsätzlich würde ich erst einmal unter dem Stichwort Verbraucherinsolvenz unter google den Weg des Insoverfahrens abchecken.

Zu irgendeinem Zeitpunkt wird das InsoVerfahren abgeschlossen und Restschuldbefreiungsverfahren läuft. Der IV wird dann Treuhänder. §295 InsO beachten.

Am besten Ihr lasst Euch von Eurem IV den Weg noch einmal genau erklären.

Abtretungserklärungen gegenüber Banken, die vielleicht auch Gläubiger im laufenden Verfahren sind, sollten nicht abgegeben werden. Könnte evtl Gläubigerbevorteilung sein.

Wie gesagt sprecht noch mal mit Eurem Anwalt, macht Euch einen Spickzettel mit allen Fragen, die Ihr habt. Insbesondere Euer Verhalten in der Phase der Restschuldbefreiung.

Gruss Sanierer

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ThoFa

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ganz viele fragen auf einmal zur privat inso und deren folgen
« Antwort #4 am: 23. April 2006, 12:53:19 »

Hallo,

eine Abtretung vor Insolvenz läuft während der Insolvenz noch zwei Jahre weiter. I.d.R. dauert die Insolvenz ca. ein Jahr, kommt aber auch etwas auf die Belastung des Gerichtes und des Insolvenzverwalters an. Die Abtretung hat keinen Einfluss auf die Dauer des Insolvenzverfahrens.

Nach Insolvenz übernimmt der IV die Aufagbe des Treuhänders. Der pfändbare geht also dann an Ihn als Treuhänder.

MfG

ThoFa[addsig]
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9966braun

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ganz viele fragen auf einmal zur privat inso und deren folgen
« Antwort #5 am: 28. April 2006, 09:22:18 »

also die abtretung war ja schon lange vor der insolvenz.
nun habe ich es soweit glaube ich verstanden lag wohl nur an den verschiedenen worten da mir nicht klar war der verwalter un später treuhänder der selbe ist*danke*

was aber ist nun wenn die insolvenz beendet ist?ist man dann wieder ein \"normalo\" ohne vorbelastungen oder hängt einem die insolvenz ähnlich nach wie eine e.Vers.??

ach so und was ist nun mit der aussage meines bekannten der meinte, während der WVP könne man sehr wohl einen Kredit aufnehmen(sofern die Bank es eben mitmacht) nur dürfe eben mit diesem Kredit nix schief gehen da sonst eben die Restschuldbefreiung da hin sei??

Über eine Antwort freue ich mich jetzt schon

Entschuldigt bitte das ich nicht so oft hier sein kann habe aber leider nicht so sehr viel Zeit

Trotzdem vielen Dank für Eure hilfreichen Antworten.
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