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Autor Thema: Gas-Rückerstattung-ALG 2  (Gelesen 1465 mal)

MarkyMark

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Gas-Rückerstattung-ALG 2
« am: 22. Februar 2013, 21:18:04 »

Hallo liebe Forum´ler,

mal wieder bin ich es....

Bin seit Mitte letzten Jahres in der Regelinsolvenz und das Insolvenzverfahren läuft noch. Habe nun für das Jahr 2012, sprich für die Zeit meines Einzuges hier in die Wohnung Mitte des Jahres 2012 von meinem Gasversorger die Endabrechnung erhalten.

Daraus ergibt sich eine Rückerstattung von knapp 55.-€, da wir jeder für seine Wohnung eine eigene Gastherme haben und diese auch direkt mit dem Gasversorger abgerechnet wird.

Die kompletten monatlichen Abschlagskosten für die Gasversorgung wurden komplett von der Sozialbehörde übernommen, da ich erwerbsunfähig bin und zusätzlich aufstockende Grundsicherung erhalte.

Wie verhält es sich jetzt mit der Rückzahlung? Bekommt der IV diese oder direkt das Amt? Muss ich dieses auf jeden Fall dem IV melden?

Danke Euch für Eure Hilfe.
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Gas-Rückerstattung-ALG 2
« Antwort #1 am: 22. Februar 2013, 23:19:58 »

Die Rückzahlung steht m.E. dem Amt zu.
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