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Autor Thema: gasrechnung von ca. 4 Jahren  (Gelesen 2739 mal)

engelchen000

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gasrechnung von ca. 4 Jahren
« am: 18. Juni 2012, 13:34:32 »

hallo zusammen,

ich brauche dringend einen tipp. ich hatte schon mal am 27.05. hier gepostet. meine frage lautet, kann ich die gasrechnung, die jetzt als rechnung 1800 euro - ohne erinnerung, mahnung und vollstreckung - nach knapp 4 jahren von der energiefirma gekommen ist, per ratenzahlung zurückzahlen, ohne th? 2008 bin ich umgezogen, habe meine adresse und die kündigung an die energie firma gesendet. kündiungsbestätigung kam, auch nie wieder eine rechnung. letztendlich habe ich gedacht, dass mein neuer anbieter - ich hatte gewechselt - strom und gas in einer summe von meinem konto abbucht. was offensichtlich nicht der fall war. seot 08/09 bin ich in der pri. insolvenz, aber noch nicht in der wohlverhaltensphase.

also, ist es möglich in raten zurückzuzahlen oder könnte es ärger beim th geben. übrigens, diese rechnung und informationen darüber hat mein th schon vor 3 wochen von mir bekommen. nachfrage dort ergab, dass er in urlaub sei und wie heute erst zurückkehrt. ich bin total unter druck. wäre sehr froh, wenn mir jemand einen tipp geben könnte.

vielen dank !
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rabenthaus

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Re: gasrechnung von ca. 4 Jahren
« Antwort #1 am: 18. Juni 2012, 13:42:15 »

Hallo

wenn de Rechnung/Forderung schon vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällig war / entstanden ist dürfen / müssen Sie die Rechnung nicht mehr begleichen. Die Forderung nimmt an der Restschuldbefreiung teil, egal ob sie in der Liste / Tabelle aufgenommen wurde oder nicht.

Sie sollten sich also nicht verrückt machen lassen.
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ThoFa

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Re: gasrechnung von ca. 4 Jahren
« Antwort #2 am: 19. Juni 2012, 11:34:45 »

Hallo,

und zudem erscheint mir diese Rechnung eh verjährt zu sein.

MfG

ThoFa
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engelchen000

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Re: gasrechnung von ca. 4 Jahren
« Antwort #3 am: 19. Juni 2012, 15:01:10 »

hallo und danke für antworten.
ich war bei der verbraucherzentrale wegen dieser rechnung und die anwältin für energierecht sagte mir, dass diese rechnung zu zahlen sei. so etwas verjährt nicht. anders bei nebenkosten. lg
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Insoman

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Re: gasrechnung von ca. 4 Jahren
« Antwort #4 am: 19. Juni 2012, 16:42:55 »

Zitat
die anwältin für energierecht sagte mir, dass diese rechnung zu zahlen sei. so etwas verjährt nicht

?????
Natürlich verjährt so etwas...
Die regelmäßige Verjährungsfrist beläuft sich gem. § 195 BGB auf drei Jahre.
Nach § 199 Abs.1 BGB beginnt die Verjährung mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

Es sei denn, bei Vertragsabschluss wären andere Verjährungsfristen vereinbart worden..
denn grundsätzlich besteht auch im Verjährungsrecht Vertragsfreiheit (Höchstgrenze 30 Jahre).
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www.insopoint.de

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

ThoFa

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Re: gasrechnung von ca. 4 Jahren
« Antwort #5 am: 20. Juni 2012, 10:07:28 »

hallo und danke für antworten.
ich war bei der verbraucherzentrale wegen dieser rechnung und die anwältin für energierecht sagte mir, dass diese rechnung zu zahlen sei. so etwas verjährt nicht. anders bei nebenkosten. lg

Natürlich verjähren auch solche Rechnungen. siehe Insoman. st aber eh nicht relevant da Insolvenzforderung.

MfG

ThoFa
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